Modellrechnungen nach Gehalt:Steuer, Krankenkasse, Rente: Was bleibt 2026 vom Brutto?
von Luisa Billmayer und Kathrin Wolff
Bei geringen und mittleren Löhnen hat man kommendes Jahr ein bisschen mehr vom Brutto. Ab rund 5.700 Euro wird es etwas weniger, weil für höhere Gehälter die Sozialabgaben steigen.
Die Lohnsteuer fällt 2026 etwas geringer aus, aber mehr Geld in der Tasche bedeutet das nicht unbedingt. Eine Beispielrechnung für 5.800 Euro Bruttogehalt.
29.12.2025 | 1:18 minGrundfreibetrag wird erhöht
Bei gleichem Gehalt wird 2026 etwas weniger Lohnsteuer fällig. Der Grund: Der Freibetrag, also das Einkommen, auf das keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt von 12.096 auf 12.348 Euro im Jahr. Bei einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro bedeutet das: 5,50 Euro weniger Lohnsteuer im Monat.
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Auch für höhere Gehälter werden die Lohnsteuer-Grenzen leicht nach oben verschoben und der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro pro Jahr und Kind.
Steigt der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?
Ob die Krankenkasse teurer wird, ist für untere und mittlere Einkommen eine Frage des Zusatzbeitrags. Über diesen entscheiden die Kassen selbst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Zusatzbeitrag 2026 bei durchschnittlich 2,9 Prozent bleibt, die Krankenkassen rechnen mit etwas mehr als 3 Prozent. Bei einem Einkommen von 4.000 Euro würde eine Erhöhung des Zusatzbeitrags von 2,9 auf 3,2 Prozent die Krankenkasse um 6 Euro pro Monat teurer machen.
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Kranken- und Pflegeversicherung wird bei höheren Gehältern teurer
An den allgemeinen Beitragssätzen für Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich 2026 nichts. Aber die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Dieses Jahr mussten auf maximal 5.512,50 Euro Bruttoeinkommen im Monat diese Sozialabgaben gezahlt werden. Verdienst, der darüber hinausging, blieb beitragsfrei.
2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.812,50 Euro. Für alle, die mehr als den alten Grenzwert von 5.512,50 Euro verdienen, werden Kranken- und Pflegeversicherung also teurer. Bei einem Einkommen von 5.800 Euro zahlen Arbeitnehmende an die Krankenkasse 25,16 Euro und an die Pflegeversicherung 6,90 Euro mehr im Monat.
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Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt
Auch in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze, von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat. Wer 8.450 Euro oder mehr verdient, zahlt ab Januar 37,20 Euro mehr pro Monat in die Rentenkasse als bisher. Die Arbeitslosenversicherung wird 5,20 Euro teurer.
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Je höher das Gehalt, desto höher die Abgaben
Der Vergleich zeigt auch: Je geringer das Gehalt, desto mehr bleibt prozentual netto übrig.
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Für alle Beispiele wurden Steuerklasse I, ein Mindestalter von 23 Jahren, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ein Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent angenommen. In Sachsen würden die Rechnungen leicht anders ausfallen, weil dort der Pflegebeitrag höher ist. Berechnet wurden die Steuern und Sozialabgaben mit dem Brutto-Netto-Rechner der Stiftung Warentest.
Was ändert sich sonst noch?
Parallel zum Kinderfreibetrag, von dem höhere Einkommen profitieren, steigt das Kindergeld um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Außerdem wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Bisher liegt sie für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent.
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