Bundesgerichtshofs: Einbau von Klimaanlagen grundsätzlich erlaubt

Urteil des Bundesgerichtshofs:Einbau von Klimaanlagen grundsätzlich erlaubt

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Zwei Männer tragen das Außengerät einer Klimaanlage auf einen Balkon

Der Bundesgerichtshof erlaubt Wohnungseignern grundsätzlich, Klimaanlagen auf Balkonen einzubauen. Bauliche Veränderungen müssen aber von der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich erlaubt werden.

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