Wie aussagekräftig ist der Energieausweis?
|
Seit 2014 muss bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie immer ein Energieausweis vorgelegt werden. Doch nicht immer kann man von den Angaben auf die tatsächliche Energieeffizienz der Immobilie schließen.
Wer Wohnung oder Haus mieten oder kaufen möchte, will wissen, mit welchen Heiz- und Energiekosten zu rechnen ist. Darüber gibt der sogenannte Energieausweis Auskunft. Ähnlich wie bei den Angaben zur Energieklasse bei Elektrogroßgeräten enthält der Energieausweis Hinweise zur energetischen Qualität des Hauses. In Verbindung mit den eigenen Verbrauchsgewohnheiten können so die Nebenkosten in etwa eingeschätzt werden. Zudem muss aufgeführt werden, mit welchem Energieträger, zum Beispiel Öl oder Gas, die Heizung betrieben wird.
Zwei Varianten
Es existieren zwei unterschiedliche Energieausweis-Varianten: Mit dem sogenannten Energiebedarfsausweis wird der Ist-Zustand des Gebäudes erfasst und anhand von Referenzgebäuden ein Durchschnittswert errechnet. Diese Ausweisform ist objektiver als der verbrauchsabhängige Ausweis. Dieser dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Angaben werden somit deutlich vom Nutzungsverhalten der letzten drei Jahre beeinflusst. Er wird von Energie- oder Messunternehmen ausgestellt.
Einen Energiebedarfsausweis stellen hingegen die sogenannten „baubezogenen Berufe“ aus, etwa Ingenieure oder Architekten. Darüber hinaus sind auch Handwerksmeister aus dem Bauhandwerk, Heizungsbau oder Schornsteinfegerwesen sowie registrierte Energieberater zur Ausstellung berechtigt.
Abwicklung im Internet
Nicht immer sind die Energieausweise auch tatsächlich aussagekräftig. „Im Internet gibt es Schnäppchenangebote zur Ausstellung von Energieausweisen schon ab 25 Euro, allerdings ohne Begehung“, sagt Philipp Mahler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf diese Art den Ausweis zu erstellen, sei zwar grundsätzlich zulässig, aber oft gebe es bei der Datenerhebung erhebliche Mängel. Meistens handele es sich dabei um verbrauchsabhängige Ausweise, bei denen die Datenerhebung per Internet, und die Zustellung des Dokuments online oder per Post erfolge, ohne dass der Aussteller das Gebäude vor Ort in Augenschein genommen habe. „Dies kann dazu führen, dass der Ausweis fehlerhaft ist und damit seine Funktion nicht erfüllt“, so der Experte.
„Soll ein Ausweis ohne eine Vor-Ort-Begehung des Ausstellers ausgestellt werden, ist es wichtig, die Angebote äußerst sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen“, rät Mahler. Vor umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme solle man sich nicht abschrecken lassen – ganz im Gegenteil: „Der Aussteller kann nur einen korrekten Energieausweis ausstellen, wenn er dazu genügend Informationen erhält.“
Keine Überwachung
Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. „Es fehlt jedoch ein amtliches Zertifikat der Zulassung. Daher muss man sich als Auftraggeber auf die Aussage des Ausstellers verlassen“, so Mahler. Im Zweifel solle man sich eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers geben lassen, dass dieser zur Ausstellung berechtigt ist.
Bislang gebe es keine Kontrollinstanz, die die Ausstellung der Ausweise überwache oder Verstöße sanktioniere. Philipp Mahler: „Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren bisher nur nach einer konkreten Beschwerde – wenn überhaupt.“ In Zukunft sollten ausschließlich bedarfsorientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden, fordert er. „Des Weiteren sollten die bestehenden Defizite bei den Rechenverfahren für Bestandsgebäude gelöst und die Durchsetzung der Energieausweispflicht, also die Kontrolle, gestärkt werden“, sagt der Verbraucherschützer.
Die Verbraucherzentrale informiert auf ihren Internetseiten umfassend über das Thema "Energieausweis".
Weitere Themen
Gesellschaft | Volle Kanne :Pflegekräfte aus dem Ausland
4:07 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Couscous-Salat mit Hähnchenbrust
5:25 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Was gegen Cellulite hilft
5:06 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Corona-Variante "Nimbus": Was bekannt ist
5:50 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Danke, Ann-Kathrin!
3:22 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Israel–Iran-Konflikt: Lage und Erwartungen
5:55 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Ahnenforschung: Wie hilfreich sind DNA-Tests?
4:37 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Schoko-Haselnusstarte mit Beerensalat
10:21 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Ahnenforschung in Schottland
3:25 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Eindrücke vom G7-Gipfel in Kanada
5:08 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Burnout durch Online-Dating
7:16 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Tipps zum Kochplattenreinigen
5:49 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Kaffee-Eispralinen mit Schokoüberzug
6:48 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Mögliche Lösungen für Blutspendemangel
5:10 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Mehr Grünflächen auf Schulhöfen
4:33 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Hackfleisch-Bacon-Schnecke
8:07 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Moralische Zwickmühlen zur Reisezeit
8:00 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Studieren im Ruhestand
5:08 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Tabuthema Hämorrhoiden
4:53 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Tipps zur Rosenpflege
7:30 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Studieren mit über 65
3:20 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Medfluencer auf Social Media
6:52 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Aufzuchtstation für gefährdete Moorfrösche
6:24 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Spinat-Burger Florentine
5:24 min
Gesellschaft | Volle Kanne :KI als Freundin – ein Selbstversuch
3:37 min