Der Einsatz von Amalgam als Zahnfüllung ist ohnehin rückläufig. Jetzt verstärkt eine EU-Regelung diese Tendenz. Ab 1.Juli muss bei unter 15-Jährigen sowie Schwangeren und Stillenden alternatives Füllmaterial verwendet werden.
Es heißt, die Verwendung des quecksilberhaltigen Zahnfüllstoffs Amalgam werde zukünftig bei Kindern, Schwangeren und Stillenden nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Das wurde in einem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2017 festgehalten. Am 1. Juli 2018 tritt dieser nun in Kraft.
Amalgam seit Langem in der Kritik
Amalgam galt bisher bei Zahnärzten als langlebiges und günstiges Füllmaterial. Doch Amalgam enthält Quecksilber, und Quecksilber gilt als giftig. Bisher gab es nur Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte Amalgam-Allergiker oder Menschen mit einer schweren Niereninsuffizienz. Sie erhalten kostenfrei eine Kunststoffüllung im Seitenzahnbereich.
Nach Erhebungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist der Trend bei der Verwendung von Amalgam tendenziell rückläufig. Circa 30 Prozent aller Füllungen bestehen noch aus Amalgam.
Der Einsatz von Amalgam-Füllungen ist ohnehin rückläufig.
Quelle: imago / Sven Lambert
Amalgam ist eine Werkstoffmischung, die dem Quecksilber zugeordnet wird. In der Zahnmedizin bezeichnet man Mischungen von Quecksilber mit anderen Metallen wie Silber oder Kupfer als Amalgamfüllung oder Zahnamalgam. Die Amalgamfüllungen heute bestehen zum größten Teil aus Silber (mindestens 40 Prozent).
Der Vorteil, den Amalgam als Füllmaterial mitbringt, liegt in der relativ einfachen Verarbeitung und in seiner Haltbarkeit. Der zeitliche Aufwand bei der Anfertigung von Amalgamfüllungen ist geringer als bei Kunststofffüllungen. Das silberfarbene Amalgam ist auch oft preisgünstiger als der zahnweiße Kunststoff.
Amalgam steht unter anderem im Verdacht, Beschwerden wie Sehstörungen, Depressionen, Kopfschmerzen oder Komplikationen in der Schwangerschaft hervorzurufen. Ein direkter Zusammenhang mit starken Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Amalgamfüllungen konnte allerdings nie belegt werden, auch wenn eine Quecksilberbelastung in jedem Fall gegeben ist. Mit den Jahren kann eine Amalgamfüllung porös weden, dann kann Quecksilber freigesetzt werden. Laut KZBV entspricht aber die Aufnahme von Quecksilber durch Amalgamfüllungen der Höhe der Quecksilberbelastung durch normale Nahrungsaufnahme.
Flächendeckender Ersatz durch Kunststofffüllungen
Grund für den vermehrten Einsatz von Kunsttofffüllungen und den geringeren Einsatz von Amalgamfüllungen in den letzten Jahren ist die sogenannte Minimata-Konvention. Neunzig Länder, unter anderem auch Deutschland, haben sich dazu verpflichtet, die Quecksilberbelastung zu reduzieren.
Laut der KZBV hat der schleichende Ausstieg aus der Amalgam-Verwendung ökologische, weniger gesundheitliche Gründe. Das Verbot für Schwangere und Kinder sei dem vorbeugenden Gesundheitsschutz zuzuschreiben, da die Höhe der Quecksilberbelastung unbedenklich sei.
In Einzelfällen ist Amalgam als Zahnfüllung bei den betroffenen Patientengruppen weiterhin erlaubt. So ein Einzelfall tritt ein, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn Kindern während einer Vollnarkose viele Füllungen gemacht werden müssen oder bestimmte Voraussetzungen für eine Füllung aus Kunsttoff nicht gegeben sind.
Was sind die Alternativen?
Können keine bzw. nur noch wenige Amalgamfüllungen gesetzt werden, braucht es Ersatzmaterialien. Kunsttofffüllungen sind seit Jahren auf dem Vormarsch. Werden Sie nun womöglich bald zum neuen Standard, der keiner Zuzahlung durch den Patienten mehr bedarf, müssen die Krankenkassen - so lässt es sich annehmen - tiefer in die Tasche greifen. Grund genug, nach neuen günstigeren Materialien zu suchen. Da auch die verwendeten Kunststoffe zum Teil nicht nebenwirkungsfrei sind und gesundheitliche Folgen wenig erforscht sind, denkt die KZBV über alternative Methoden wie verstärkte Zemente nach.