Verweigerte Impfpflicht: Droht den Pflegeheimen der Kollpas?

Verweigerte Impfpflicht in der Pflege

von Eleni Klotsikas und Milan Schnieder
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Eine Bewohnerin der Pflegestation sitzt in ihrem Rollstuhl (Archivbild)

Mitte März 2022 tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Dann müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Umgesetzt werden soll das Gesetz von den Kommunen, doch dort stößt es vielfach auf großen Widerstand. Die Gesundheitsämter sind verunsichert, ob sie gegenüber Pflegefachkräften auch dann Berufsverbote aussprechen dürfen, wenn ein akuter Notstand droht und Menschen nicht mehr versorgt werden können. Studien zufolge wollen sich rund zehn Prozent des Pflegepersonals in Deutschland nicht impfen lassen.

Thema: Corona-Krise