Aufbereitung von Atemschutzmasken

Aufbereitung von Atemschutzmasken

von Jörg Göbel und Felix Klauser, Michael Strompen und Julian Prahl
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Aufbereitung von Atemschutzmasken im Krankenhaus

Coronaviren werden durch das bisher empfohlene Aufbereitungsverfahren von Atemschutzmasken nicht vollständig abgetötet. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einem Papier.

In dem Papier, das Frontal21 exklusiv vorliegt, heißt es, dass das bisherige von der Bundesregierung befürwortete Aufbereitungsverfahren "nicht ausreicht, um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen". Die Verfasser des Papiers kommen zu dem Schluss: "Damit kann dieses Verfahren nicht mehr für die Dekontamination von Masken empfohlen werden.“ Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fordert deshalb, das aktuelle Aufbereitungsverfahren unverzüglich zu beenden.

Internes Papier zerpflückt Regierungsempfehlung

Das Schreiben, datiert vom 24. April 2020, ist an das übergeordnete Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Das BfArM empfiehlt darin außerdem, den Krisenstab und das Bundesarbeitsministerium unverzüglich über das Ergebnis zu informieren und eine Korrektur zu veröffentlichen. Trotzdem ist Stand heute das Aufbereitungsverfahren per Trockenhitze bei 70 Grad immer noch erlaubt. Auf Nachfrage äußerten sich die beiden Ministerien nicht zu dem umstrittenen Verfahren.
Wie Atemschutzmasken aufzubereiten und damit wiederzuverwenden sind, hatten das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung am 1. April 2020 vorgegeben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärten damals: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten.“ Zahlreiche Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Pflegeheime und Pflegedienste verwenden Atemschutzmasken seitdem mehrmals, nachdem sie in dem vorgeschriebenen Verfahren aufbereitet worden sind.

BfArM empfiehlt alternatives Verfahren

In dem internen Papier des BfArM ist auch von einer möglichen Alternative die Rede: Danach könne im Falle entsprechend positiver Untersuchungsergebnisse voraussichtlich eine thermische Dekontamination bei 90 Grad über 90 Minuten als Ersatzverfahren empfohlen werden. Dazu seien jedoch zunächst weitere Prüfergebnisse abzuwarten.

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Thema: Corona-Krise