Ladestationen für E-Autos:So kommen Sie zur Wallbox im Mehrfamilienhaus
Fürs Laden von E-Autos zu Hause ist eine Wallbox ideal. In Tiefgaragen mit vielen Stellplätzen sind Installation und Abstimmungsprozesse aber oft aufwendig. So klappt es trotzdem.
Welche Herausforderungen es für Wallboxen im Mehrfamilienhaus gibt und wie sie sich meistern lassen. Denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert.
03.06.2024 | 5:29 minSeit 2020 haben Mieter wie auch Eigentümer in Mehrfamilienhäusern einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektroautos. Dafür muss in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Hauses ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser sollte rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung eingehen. Die WEG muss sich dann mit einer Ladeinfrastruktur für die gemeinsame Tiefgarage befassen.
Mitspracherecht der Eigentümergemeinschaft
Die WEG darf die Ladeinfrastruktur zwar nicht ablehnen, sie kann aber die Art der Ausführung der Installationsmaßnahmen mitbestimmen. Die Gemeinschaft hat beispielsweise Mitspracherecht in Bezug auf die Anzahl der Stellplätze, die eine Wallbox erhalten sollen.
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17.05.2024 | 4:32 minWie die Installationskosten am Ende verteilt werden und was jeder zahlen muss, ist davon abhängig, wie viele Miteigentümer hinter dem Projekt stehen.
Mögliche Verteilerschlüssel für die Installationskosten
Dabei müssen alle aus der WEG zahlen, die eine Lademöglichkeit haben möchten. Wer diese nicht nutzen möchte, muss sich auch nicht an den Kosten beteiligen. Für diese Personen besteht dann auch kein Nutzungsanspruch. Wie bei einem späteren Interesse an einer Wallbox eine nachträgliche Beteiligung an den Installationskosten aussehen kann, sollte die WEG direkt mitregeln.
Alle Eigentümer einer WEG müssen sich an den Installationskosten beteiligen, wenn sich dafür eine entsprechende Mehrheit findet. Dafür müssen zwei Drittel der Eigentümer für diesen Verteilerschlüssel stimmen - und diese Mehrheit auch über mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile der Immobilie verfügen. Die Zahlungsverpflichtung besteht dann unabhängig davon, ob an dem betreffenden Stellplatz eine Wallbox installiert wird oder nicht.
Förderungen für Wallboxen nutzen
Die Kosten lassen sich möglicherweise minimieren, wenn es gelingt, das Projekt fördern zu lassen. Die letzte Förderung des Bundes für Wallboxen war im September 2023 jedoch schnell vergriffen. Doch es gibt immer wieder lokale und regionale Förderungen von Kommunen und Netzbetreiber oder auf Landesebene. Ein Blick in Förderdatenbanken kann sich daher lohnen.
Ein anderer Hebel für die Kostensenkung: mehrere Anbieter für die Installationsarbeiten vergleichen. Je nach Tiefgarage und individuellen Bedürfnissen können die Kosten stark variieren. Eine erste Anlaufstelle kann der örtliche Stromversorger sein. Preislich bewegen sich diese Angebote für gewöhnlich im Mittelfeld. Die Versorger arbeiten in der Regel mit zertifizierten Fachbetrieben aus der Region zusammen, die den Einbau der Systeme übernehmen.
Elektrofachbetriebe lassen sich aber auch direkt anfragen. Lokale Anbieter sind dabei oft günstiger. Es gibt aber auch größere, überregionale Spezialunternehmen. Diese haben meist eine breite Angebotspalette mit individuellen Lösungen in verschiedenen Preiskategorien.
Passende Anbieter lassen sich über Fachverbände der Elektroindustrie oder zertifizierte Berater für E-Mobilität finden. Auch Online-Mobilitätsportale und Fachmedien zur E-Mobilität können eine Hilfe sein: Der ADAC bietet beispielsweise eine kostenlose Erstberatung für Mitglieder an.
Anschlusskonzept für Wallboxen beeinflussen Preis
Nicht nur die Wahl der Installateure wirkt sich auf die Kosten aus. Einfluss auf den Preis hat auch das gewünschte Installationskonzept. Gängig sind dabei drei Varianten.
Optionen für die elektrische Zuleitung
Die Leitung verläuft vom Stromzähler der Wohnung direkt zur Wallbox. Die Kosten für die gesamte Installation tragen die jeweiligen Eigentümer.
Es gibt einen gemeinschaftlichen, zentral gelegenen Verteiler, der die Wallboxen über Leitungen mit Strom versorgt. Die Kosten für die Einrichtung des Verteilers trägt in aller Regel die Hausgemeinschaft.
An allen Stellplätzen werden Stromleitungen vorbereitet, an die Wallboxen angeschlossen werden können. So wird auch die nachträgliche Einrichtung von Wallboxen einfach möglich. Die höheren Kosten dafür trägt in der Regel die gesamte Hausgemeinschaft.
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Die Kosten der Grundinstallation bis zum Stellplatz werden meistens aufgeteilt. Die Kosten der eigenen Wallbox und deren Anschluss an das restliche System trägt jeder Bewohner alleine.
Die Preisspanne für die Ladestationen ist groß und hängt von der Technik ab, die verbaut ist. Zwischen 400 Euro und 1.500 Euro sind meistens fällig - ohne Installationskosten.
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