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Beschluss der Kommission:Mindestlohn soll bis 2027 auf 14,60 Euro steigen
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Der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht: ab nächstem Jahr auf 13,90 Euro. Ab 2027 ist dann eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Dies sieht ein am Freitag mitgeteilter Beschluss der Mindestlohnkommission vor, der formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden muss. Zunächst soll die Lohnuntergrenze Anfang 2026 auf 13,90 Euro steigen.
Die Kommission blieb damit unter der Zielmarke, die vor allem die SPD vorgegeben hatte. Die Sozialdemokraten hatten erklärt, der Mindestlohn werde noch 2026 auf 15 Euro steigen. Diese Marke wird nun nicht einmal 2027 erreicht.
So ist der Mindestlohn gestiegen
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Verhandlungsführer: "Harte Verhandlungen"
Die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld sagte, der einstimmig gefasste Beschluss sei ein Kompromiss. Er biete den Beschäftigten Schutz und sei für die Betriebe in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation tragbar. Die "sehr schwierigen Gespräche" seien durch öffentliche Äußerungen zusätzlich erschwert worden.
Auch der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, sprach von "harten Verhandlungen".
Der Beschluss, der stand heute Morgen um 9:10 Uhr.
Stefan Körzell, Deutscher Gewerkschaftsbund
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei.
Bas will Empfehlung der Kommission folgen
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lobte die Einigung der Mindestlohnkommission. Es sei eine gute Nachricht für rund sechs Millionen Menschen in Deutschland, dass ihr Einkommen in den nächsten zwei Jahren steigen werde, sagte Bas. Die Ministerin sprach von einer "ordentlichen Lohnsteigerung" und kündigte an, der Bundesregierung vorzuschlagen, der Empfehlung der Kommission zu folgen.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßte die Verständigung ebenfalls. "Es ist gut, dass die Mindestlohnkommission sich einvernehmlich geeinigt hat", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Das ist gelebte Sozialpartnerschaft und zeigt, dass die Kommission funktioniert. Die Lohnfindung bleibt auch in Zukunft Sache der Tarifpartner.
Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär
Handelsverband befürchtet Jobverluste
Kritik kam aus der Wirtschaft. Der Handelsverband Deutschland (HDE) teilte mit, die vorgeschlagene Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro bis 2027 sei nicht tragbar.
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel.
HDE-Präsident Alexander von Preen
Bauernpräsident Joachim Rukwied bekräftigte seine Forderung nach einer Ausnahme für Saisonarbeitskräfte vom gesetzlichen Mindestlohn. Auch die Logistikbranche kritisierte die Mindestlohnerhöhung als "äußerst herausfordernd". Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft sprach von "sehr ambitionierten Erhöhungen".
Der Sozialverband VdK hingegen erklärte, ein Mindestlohn von 14,60 Euro sei zu wenig.
Eine Anhebung auf 15 Euro wäre angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre angebracht gewesen.
Verena Bentele, VdK-Präsidentin
15 Euro galten als "erreichbar"
Der Mindestlohn liegt seit Jahresbeginn bei 12,82 Euro. Union und SPD hielten ihrem Koalitionsvertrag zufolge einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 für "erreichbar". Aus der SPD kamen in den vergangenen Wochen Rufe, die 15 Euro notfalls auch über einen politischen Beschluss durchzusetzen.
Wie sich Mindestlohn und Inflation entwickeln
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Auf Seite der CDU hatten Linnemann und Bundeskanzler Friedrich Merz dagegen darauf verwiesen, dass allein die Mindestlohnkommission die Höhe festlege und es keinen gesetzlichen Automatismus gebe.
Kommission macht alle zwei Jahre Vorschlag
Die Höhe der Lohnuntergrenze wird von unabhängigen Experten der Tarifpartner sowie von Wissenschaftlern ermittelt. Sie wägen ab, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Schutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Als Orientierung dient laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne.
Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich macht.
Die Bundesregierung hatte zum 1. Oktober 2022 einmalig politisch in die Mindestlohnfindung eingegriffen und die Lohnuntergrenze auf zwölf Euro angehoben. Von Arbeitgeberseite war dies scharf kritisiert worden.
Quelle: ZDF, Reuters, epd, dpa, AFP
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