Bei Drei-Tage-Regel:Krankschreibung: Kassenärzte-Chef fordert Lockerung
Normal muss man sich erst nach drei Tagen eine Krankschreibung holen, doch es gibt eine Ausnahme. Die will der Kassenärzte-Chef streichen - und auch weitere Regeln lockern.
Kassenärzte-Chef Andreas Gassen fordert eine Lockerung der Krankschreibungsregeln.
Quelle: dpaKassenärzte-Chef Andreas Gassen ist dafür, die Regeln für Krankschreibungen zu lockern, um Geld im Gesundheitswesen zu sparen. Zum einen möchte er die gesetzliche Ausnahme für Arbeitgeber streichen, schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein Attest zu verlangen - in der Regel wäre das erst ab drei Tagen nötig.
Diese Regelung sollte gestrichen werden, da sie "Abertausende Arztbesuche" produziere, "die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären", sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines 'Formvordrucks'.
Andreas Gassen, Kassenärztliche Bundesvereinigung
Welche Rechte und Pflichten gibt es?
11.10.2024 | 1:56 minLockerung vorgeschlagen: Krankschreibung erst nach vier oder fünf Tagen
Gassen regte zudem an, die bisherige Frist von drei Tagen auf vier oder fünf Tage anzuheben.
Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise von einer Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit.
Andreas Gassen, Kassenärztliche Bundesvereinigung
Laut Gassen werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen den Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.
ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich erklärt, was Arbeitnehmer bei Krankschreibungen beachten müssen.
11.10.2024 | 6:18 minLockerung auch bei Kinderkrankmeldung gefordert
Eine Lockerung schlägt Gassen auch für die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes vor. Hier sei die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, kritisierte er.
"Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden."
Arbeitgeber weisen Kassenärzte-Vorschlag zurück
Die Arbeitgeber weisen die Überlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück, Beschäftigten bei einer Erkrankung ein etwas längeres Fehlen auch ohne Krankschreibung zu ermöglichen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen.
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer BDA
Laut Kampeter brauche es eine stärkere Patientensteuerung. "Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben." Der Vorschlag der KBV greife zu kurz.
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