Entwurf des Arbeitsministers:Job-Beratung online - Präsenzpflicht entfällt
Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt: Künftig soll die Präsenzpflicht für Leistungsempfänger offenbar entfallen. Die Job-Beratung soll auch per Video möglich sein.
Die Bundesagentur für Arbeit will offenbar weitgehend auf die Präsenzpflicht verzichten.
Quelle: dpaDie mehr als 900.000 Menschen mit Arbeitslosengeld I in Deutschland sollen leichter in Jobs vermittelt werden können. So soll die bisher teils noch geltende Pflicht für persönliche Gespräche in der Agentur für Arbeit abgeschafft und die Möglichkeit von Beratung und Vermittlung per Videoanruf erweitert werden.
Ziel: Moderner und unbürokratischer
Das ist eine der Neuerungen eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin erfuhr. Die Arbeitsförderung soll mit dem Entwurf moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden.
Wer in Kassel nicht auf Anschreiben des Jobcenters reagiert, bekommt Hausbesuch. Das trifft bei vielen Bürgergeldempfängern oft auf Dankbarkeit, denn sie sind mit der Bürokratie überfordert.
14.06.2024 | 2:01 minDigitalisierung und Automatisierung sind die Mittel dazu. Bereits bisher kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden. Unternehmen können online Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen. "Diese Digitalisierungsschritte gilt es konsequent fortzusetzen", heißt es in dem Referentenentwurf. Stärker erreicht werden sollen zudem junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.
Wegfallen soll die Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen.
Für die Erreichbarkeit ist es künftig ausreichend, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können.
Entwurf des Arbeitsministeriums
Entwurf: Geringfügige Mehrausgaben
Vereinfacht werden soll die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag sollen früher berücksichtigt und Nachberechnungen vermieden werden. Bestimmte Maßnahmen, die bisher jungen Menschen im Bürgergeld vorbehalten waren, werden auf Arbeitslosengeld-I-Bezieherinnen und -Bezieher ausgedehnt.
Jugendberufsagenturen sollen gestärkt, die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika erhöht werden. Für den Bundeshaushalt ergäben sich durch die Pläne lediglich geringfügige Mehrausgaben. Der Kostenpunkt für die Bundesagentur für Arbeit soll 2025 bei Mehrausgaben von rund 59 Millionen Euro liegen, die sich bis 2027 bis zu jährlich rund 161 Millionen und bis 2029 auf 197 Millionen Euro steigern sollen.
- FAQvon Katja Belousova
- mit Video
Dem Arbeitsmarkt fern:3,2 Millionen Menschen in "Stiller Reserve"
- mit Video
Schwierige Jobsuche:Arbeitslos trotz offener Stellen
von Anja Kollruß und Nico Schmolke Bundesagentur für Arbeit:Zahl der Arbeitslosen im März leicht gesunken