Verwaltungsgerichtshof in Kassel:Verfassungsschutz darf Hessen-AfD beobachten
Der hessische AfD-Landesverband darf vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.
Die AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. (Symbolbild)
Quelle: picture alliance / blickwinkelDer Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf.
Im August wurde die AfD in Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
14.08.2025 | 1:32 minVerwaltungsgericht: AfD tritt für ethnischen Volksbegriff ein
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe.
Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich "gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch "Fremde" richteten".
Die AfD nutzt Social Media, um das neue "Ostbewusstsein" für sich zu gewinnen, indem sie sich als "cool und rechts" inszeniert. Andere Parteien versuchen, die Lücken zu schließen.
28.09.2025 | 3:17 minDer Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Möglich ist aber etwa eine Verfassungsbeschwerde. Der hessische Innenminister Roman Poseck von der CDU hatte vor rund drei Wochen das lange Verfahren um die AfD-Einstufung kritisiert.
AfD will gegen Einstufung vorgehen: "Begründung nicht überzeugend"
Die AfD selbst wies darauf hin, dass es sich nur um eine Entscheidung im Eilverfahren handle. "Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden", so die Partei. An diesem wolle man auch weiter festhalten.
"Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, und werden den Rechtsweg weiter beschreiten." Das Hauptsacheverfahren könne sich sehr lange hinziehen, sagte ein AfD-Sprecher.
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