Noch keine Entscheidung des OLG:Gräfes Klage gegen DFB geht in Verlängerung
von Christoph Schneider
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Schiedsrichter Gräfe musste aufhören, weil er zu alt war. Deswegen klagte er. Nach einem Teilerfolg vor dem LG geht das Verfahren vor dem OLG weiter - und ist jetzt vertagt worden.
Manuel Gräfe - hier auf einem Archivfoto vom März 2025 - klagt wegen Altersdiskriminierung.
Quelle: Arne Dedert/dpa
Als nach der mündlichen Verhandlung Ende März vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer, Richard Kästner, einen Verkündungstermin für den heutigen Tag ansetzte, gingen viele Beobachter davon aus, dass dieser gar nicht mehr benötigt würde.
Am Donnerstag keine der Parteien bei Verhandlung
Zu deutlich regte das Gericht außergerichtliche Vergleichsverhandlungen an, zu verständig gaben sich beide Seiten während der gut einstündigen Verhandlung. Sowohl Manuel Gräfe als auch der DFB, vertreten durch Rechtsanwalt Johan-Michel Menke, ließen da noch erkennen, dass sie einen Schritt aufeinander zu machen wollen.
Zur Verkündung der Entscheidung am Donnerstag war niemand von den Parteien erschienen - auch das Gericht war nur durch den Vorsitzenden Richter vertreten. Eine Einigung im Vorfeld kam jedenfalls nicht zustande.
Entscheidend: Wann erfuhr Gräfe von Nichtberücksichtigung?
In der gut zehnminütigen Begründung verkündete das Gericht den Beschluss, statt eines abschließenden Urteils nochmals die mündliche Verhandlung zu eröffnen. Denn es ist unklar, wann Gräfe im Frühjahr 2021 mitgeteilt wurde, dass er in der neuen Saison 21/22 nicht mehr der Bundesligaliste angehören würde.
Der DFB behauptet, Gräfe im April 2021 darüber informiert zu haben, was Gräfe bestreitet. Hätte der DFB Recht, dann wäre Gräfes Klage im Juli 2021 zu spät eingereicht worden.
Doch das Gericht hat Zweifel und weist daraufhin, "dass nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlung Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung bestehen, dass am 19.04.2021 die Entscheidung des Beklagten, den Kläger aus Altersgründen nicht mehr zu berücksichtigen, bereits gefallen war." Nun müssen die Parteien binnen drei Wochen schriftlich nachlegen.
Manuel Gräfe mit Teilerfolg
Dabei erzielte Gräfe vor der ersten Instanz im Januar 2023 einen achtbaren Teilerfolg. Danach musste der beklagte DFB seinem ehemaligen Bundesligaschiedsrichter 48.500 Euro an Entschädigung zahlen. Wegen festgestellter Altersdiskriminierung.
Doch Gräfe forderte mehr. Er wollte zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen. Doch dem stimmte das Landgericht nicht zu. Gräfe legte Berufung beim OLG Frankfurt/Main ein, erweiterte seinen Verdienstausfallschaden auf über 830.000 für drei Jahre. Aber auch der DFB wollte das erstinstanzliche Urteil so nicht stehen lassen, so dass beide Seiten Berufung einlegten.
Ein Fall der Altersdiskriminierung - für das LG
Das OLG ließ Ende März in der Verhandlung durchaus erkennen, dass es - ebenso wie das Landgericht (LG) - von einer Altersdiskriminierung ausgeht. Auch wenn es beim DFB keine schriftlich fixierte Grenze gebe, so würde es ein tatsächlich praktiziertes Limit von 47 Jahren geben.
"Warum gerade das Alter von 47 Jahren für die Leistungsfähigkeit eines Elite-Schiedsrichters ausschlaggebend sein soll, wurde nicht näher dargelegt, etwa durch einen wissenschaftlichen Nachweis oder einen näher begründeten Erfahrungswert", so einst das LG Frankfurt/Main in seiner Urteilsbegründung, die sich für das OLG durchaus hören lässt.
Doch entscheidend für einen Klageerfolg vor dem OLG ist: Wurde Gräfes Klage rechtzeitig eingereicht oder nicht?
Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet
Über den Fortgang des Verfahrens wird das OLG Frankfurt/Main wieder informieren. Erst einmal sind die Parteien dran, die schriftlich vortragen müssen. Eine mögliche abschließende Entscheidung des Gerichts wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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