Pfandflaschen-Rückgabe im Supermarkt: Was es zu beachten gilt

Verbraucherzentrale übt Kritik:Ärger am Pfandautomat: Was bei Rückgabe gilt

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Immer wieder werden Pfandflaschen bei der versuchten Rückgabe an Automaten nicht angenommen - die Verbraucherzentrale fordert daher mehr Kontrollen. Was bei der Pfandabgabe gilt.

Pfandrückgabeautomat in einem Supermarkt
Die meisten Supermärkte sind verpflichtet, Einwegflaschen und -dosen zurückzunehmen - doch das läuft nicht immer reibungslos.
Quelle: Imago

Der Gang zum Pfandflaschenautomat gehört für die meisten Haushalte in Deutschland zum Einkauf dazu. Im besten Fall schont er sogar den Geldbeutel, wenn man den erhaltenen Pfandbon anschließend direkt einlöst. Doch nicht immer läuft die Pfandrückgabe reibungslos.
Rund 400 Beschwerden wegen Problemen mit der Rückgabe von Pfandflaschen und -dosen in Supermärkten sind in den vergangenen drei Jahren bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingegangen. Die Beratungsstelle in Hamburg betreut das Thema bundesweit, wie Mitarbeiter Tristan Jorde sagte.
Die Beschwerden betreffen demnach Händler im gesamten Bundesgebiet. Der Unmut richte sich häufig gegen große Supermärkte und Discounter. Nahezu jede zweite Beschwerde (47 Prozent) ging ein, weil Automaten mitteilten, dass sie Hinweisschilder nicht lesen könnten. Auf Platz zwei der beklagten Ablehnungsgründe (23 Prozent) lagen defekte Automaten. Auch über die Angabe "Produkt nicht im Sortiment" gab es Beschwerden (14 Prozent).
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Das gilt bei der Rückgabe von Einweg-Pfandflaschen

Dabei regelt das Verpackungsgesetz genau, wie mit Einwegflaschen und -dosen zu verfahren ist:
  • Die meisten Supermärkte sind laut Verpackungsgesetz verpflichtet, Leergut mit Einwegpfand zurückzunehmen
  • Wo eine Dose oder Flasche gekauft wurde, spielt keine Rolle
  • Auch zerdrückte Dosen oder schmutzige Flaschen müssen zurückgenommen werden
  • Für kleinere Geschäfte gibt es Ausnahmen
Die Verbraucherzentrale kritisiert wegen der Probleme den Handel. Jorde fordert bessere Kontrollen von Behörden und Bußgelder gegen Händler, falls sie gegen das Gesetz verstoßen.

Andere Regeln beim Mehrwegpfand

Bei der Rückgabe von Mehrwegpfand dürfen die Händler anders als bei der von Einwegpfand dem Kunden Vorgaben machen. Das betrifft beispielsweise Glasflaschen, die mehrfach befüllt werden. So müssen Händler oft nur Mehrwegpfand in gleicher Art, Form und Größe - wie er auch verkauft wird - zurücknehmen.
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Der Handelsverband Deutschland, der Lebensmittelhändler zu seinen Mitgliedern zählt, weist die Kritik der Verbraucherschützer zurück. "Die Rückgabe von Pfandflaschen ist deutschlandweit unkompliziert möglich", sagte die Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit beim Verband, Antje Gerstein, der Deutschen Presse-Agentur.
In den meisten Fällen laufe die Rückgabe reibungslos. Eine Ablehnung könne nur technische Gründe haben - und beispielsweise eintreten, wenn das Schild nicht richtig lesbar sei.

Für den Fall, dass dies einmal nicht funktioniert, erfolgt eine anstandslose Rücknahme durch das Verkaufspersonal im Markt.

Antje Gersein, Handelsverband Deutschland

Quelle: dpa

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