ÖPNV Berlin: Diese Regeln gelten ab heute für Messer und Waffen

Diese Regeln gelten ab heute:Messer und Waffen in Berliner ÖPNV verboten

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Seit Mitternacht gilt in Berlins Nahverkehr ein weitreichendes Waffenverbot. Was das genau bedeutet und für wen es Ausnahmen gibt. Diese Regeln gelten ab heute.

Bundespolizei überprüft Bahnhöfe in Berlin
Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Quelle: dpa

Messer und andere Waffen sind seit Mitternacht in allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen und für mehr Sicherheit im Nahverkehr sorgen.
Umfasst sind:
  • alle Arten von Messern
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Das Verbot gilt auch in den Bahnhofsgebäuden und auf Bahnsteigen, nicht aber an Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Waffenverbot erleichtert Polizei die Arbeit

Die neue Verordnung erleichtert der Polizei ihre Arbeit. Sie kann jetzt unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt.
Gefundene Messer oder Pfefferspraydosen können dann auch beschlagnahmt werden.
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Waffenverbote auch in anderen Bundesländern

Auch andere Bundesländer haben ähnliche Waffenverbote erlassen, darunter in Hessen und Hamburg. Andernorts, etwa in Baden-Württemberg, gibt es konkrete Planungen dazu.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wünscht sich bei dem Thema einen "Schulterschluss" aller Länder, wie sie erklärte. "Dazu bin ich mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Gespräch."
Auch bei der Innenministerkonferenz werde sie weiter intensiv dafür werben.
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Für diese Personengruppen gibt es Ausnahmen

Beim neuen Berliner Verbot in Bussen und Bahnen gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Polizei und Feuerwehr. Oder auch für Köche oder Gastronomen, den Anlieferverkehr sowie andere Gewerbetreibende, die Messer zur Arbeit mitnehmen.
Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten. Für den Fernverkehr mit der Bahn gilt ein Waffen- und Messerverbot übrigens schon längst kraft Gesetzes.

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