Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie aus Haft entlassen

Haftstrafe wegen Vergewaltigung:Verdächtiger im Fall Maddie aus Haft entlassen

|

Auch 18 Jahre nach dem Verschwinden von Madeleine McCann ist der Fall ungelöst. Der deutsche Verdächtige saß bislang wegen einer anderen Tat im Gefängnis. Er wurde heute entlassen.

Der im Fall "Maddie" Verdächtige Christian B. kommt in Handschellen und mit einem Aktenordner in der Hand in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. (Achiv)

Nach mehrjähriger Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung wurde Christian B. heute aus der Haft entlassen. Er gilt als einer der Hauptverdächtigen im Fall Maddie.

17.09.2025 | 2:01 min

Nach Verbüßung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ist der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann am Mittwoch aus der Haft entlassen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde. Dort hatte er seine Freiheitsstrafe verbüßt.

Christian B. war 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Im vergangenen Jahr sprach das Gericht ihn in einem weiteren Prozess um mutmaßliche Vergewaltigungen in Portugal frei. Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Strafverfahren zu tun.

Verdächtiger im Fall Madeleine
:Staatsanwaltschaft: Christian B. weiter gefährlich

Der deutsche Verdächtige im Fall Madeleine "Maddie" McCann steht kurz vor seiner Haftentlassung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält Christian B. weiterhin für gefährlich.
Archiv:  Christian B. (l) steht im Gerichtssaal im Landgericht

Verdächtig im Fall Maddie, aber keine Anklage

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. allerdings seit Längerem als Verdächtigen in dem Tatkomplex um das bis heute ungeklärte Verschwinden des Mädchens ein. Die Ermittlungen gegen ihn gab sie 2020 öffentlich bekannt.

Die dreijährige Madeleine McCann war am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden. Trotz intensiver Nachforschungen, unter anderem mehrere neuerliche große Suchaktionen nach möglichen Beweismitteln in Portugal, mündeten diese bisher nicht in einer Anklage. Auch ein Untersuchungshaftbefehl gegen B. besteht nicht.


















B. muss Fußfessel tragen

Der Anwalt von B. sprach mit Blick auf die Verdächtigungen von einer "massiven Vorverurteilungskampagne". Es gibt keine Anklage in dem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung. Für die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.

Grundsätzlich ist B. nach der Haftentlassung ein freier Mann. Er muss allerdings eine elektronische Fußfessel tragen. Diese Vorgabe gelte für die nächsten fünf Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. B.s Anwalt kündigte Beschwerde an. Zuvor hatten der NDR und der "Spiegel" darüber berichtet.

Zudem muss der 48-Jährige mindestens einmal im Monat Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten. Für einen Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes muss er zudem eine Zustimmung einholen.

Quelle: dpa, AFP

Mehr zum Thema Kriminalität