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Mutter verliert Sorgerecht:Was der Fall Block über das Familienrecht sagt
von Svenja Kantelhardt
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Im Streit um das Sorgerecht ist Christina Block vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Was sagt der Fall der "Block House"-Erbin über den Zustand unseres Familienrechts aus?
Im Sorgerechtsstreit ist Christina Block mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe und damit endgültig gescheitert.
Quelle: picture alliance / ABBfoto
Es ist ein Familiendrama, das sich zwischenzeitlich zu einem regelrechten Sorgerechts-Krimi ausweitete. Der Fall und das Verfahren reichen weit zurück: Nachdem Steakhausketten-Erbin Christina Block und ihr Mann sich getrennt hatten, zog der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit seiner neuen Frau nach Dänemark.
Für die beiden jüngsten Kinder gab es ab 2015 eine Umgangsregelung, wonach die Kinder die Wochenenden mit dem Vater in Dänemark verbringen sollten. Ende August 2021 kamen die Kinder nach einem solchen Wochenende nicht mehr zurück: Der Vater erklärte, dass er die Kinder nicht mehr zurückbringen würde.
Der Fall landete vor Gericht. Deutsche wie dänische Familiengerichte waren sich einig: Das Zurückhalten der Kinder war rechtswidrig. Trotzdem kam es nie zur Überführung - weil die dänischen Gerichte schwerwiegende Gefahren für die Kinder sahen.
Gefahrenregelung - Absicherung oder Eskalation?
Diese angenommene Gefahr steht einer Rückführung entgegen. Als Schutzmechanismus konzipiert, bereitet die Handhabung in der Praxis jedoch Probleme. Besonders schwierig sei vor allem der strenge Maßstab, sagt Peter Junggeburth, Anwalt für Familienrecht. Weil eine Gefahr von den Gerichten nur angenommen wird, wenn es sich um ein herausragendes, intolerables Risiko handelt, sei die Versuchung groß, die Gefahr größer darzustellen, als sie möglicherweise sei.
Vor Gericht wird die eigene Geschichte aufgebauscht, der andere Elternteil zu einem Monster ausgebaut. Das ist nicht nur verletzend, sondern birgt auch ein enormes Eskalationspotential.
Peter Junggeburth, Anwalt für Familienrecht
Außerdem müsse man die Weigerung der dänischen Gerichte, einer Rückführung zuzustimmen, auch im Lichte der unterschiedlichen Rechtsordnungen sehen.
Kindeswohl ausschlaggebend
Ausgangspunkt ist in familienrechtlichen Streitigkeiten stets das Kindeswohl. Da sind sich alle Rechtsordnungen einig. Doch dort endet die Einigkeit auch schon. Teilweise wird mehr Wert auf eine paritätische Betreuung gelegt, das Kindeswohl beinhaltet nach der Lesart also vor allem den möglichst gleichen Zugang zu beiden Elternteilen.
In Deutschland wird es auch als wichtig gesehen, das Kind nicht in Loyalitätskonflikte zu bringen. Dabei müssen im Namen des Kindeswohls manchmal auch die Rechte eines Elternteils zurücktreten.
"Mit einer Weigerung der Rückführung wird implizit der anderen Rechtsordnung auch immer ein Stück weit das Misstrauen ausgesprochen", sagt Junggeburth zur Entscheidung der dänischen Gerichte.
Block-Kinder nachts zurück nach Deutschland gebracht
Die Kinder blieben jedenfalls in Dänemark, bis sie in einer aufsehenerregenden Aktion in der Silvesternacht 2024 nach Deutschland gebracht wurden. Spätestens seit dem 3. Januar hielten sich die Kinder bei der Mutter auf. Die genauen Umstände sind Gegenstand eines laufenden Strafverfahrens.
Das dänische Gericht übertrug dem Vater das alleinige Sorgerecht. Die Deutschen folgten und erklärten sich danach für unzuständig. Zu lange hätten die Kinder schon in Dänemark gelebt und seien dort familiär und sozial integriert. Das kann teilweise sehr schnell gehen, erklärt Familienrechtler Junggeburth: "Wir rechnen da meistens in Monaten."
Reformstau im Familienrecht
Inhaltlich kritisieren Experten den Ausgang der Entscheidung nicht. Aber den Weg dorthin. Die Gesetzeslage sei veraltet, so Familienrechts-Professorin Hildegund Sünderhauf.
Wenn der 'Fall Block' etwas gezeigt hat, dann das: Gerichtliche Auseinandersetzungen führen zu Eskalation, sie befrieden nicht. Im 'Kampf ums Kind' können alle nur verlieren, am meisten die davon betroffenen Kinder.
Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht
Stattdessen bräuchte es eine Mediation, so Sünderhauf. Und ein Familienrecht, das Kindern einen fortgesetzten engen Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht.
Doch der Weg dahin ist noch lang. Eine Resolution im Europarat zur Stärkung der Rechte beider Eltern wurde von Deutschland nicht umgesetzt. Eine angedachte Reform ist dem Ampelbruch zum Opfer gefallen, im Koalitionsvertrag der neuen Regierung kommt das Thema nicht vor.
Christina Block hat derweil andere Sorgen. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Hamburg letzten Monat Anklage erhoben wegen des Verdachts auf Kindesentführung.
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