Christina Block verliert Sorgerecht für ihre beiden Kinder

Niederlage vor Gericht:Christina Block verliert Sorgerecht

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Niederlage für Christina Block. Ein dänisches Familiengericht spricht dem Ex-Mann der Hamburger Steakhaus-Erbin das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder zu.

Im Sorgerechtsstreit um zwei ihrer Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine Niederlage vor einem dänischen Familiengericht erlitten. Ihre Anwältin Elisabeth Unger bestätigte auf dpa-Anfrage einen Bericht des "Hamburger Abendblatts". So habe das Gericht in Sonderburg dem in Dänemark lebenden Ex-Mann das alleinige Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die 14 Jahre alte Tochter zugesprochen.

Bislang habe der Vater lediglich das vorläufige alleinige Sorgerecht gehabt, so das Blatt. Das Gericht habe der Mutter auch das Umgangsrecht entzogen. Das würde bedeuten, dass sie ihre Kinder nicht mehr sehen darf.

Wie Rechtsanwältin Unger der dpa mitteilte, erging die Entscheidung am 1. Mai. Bisher gibt es keine Erklärung, ob und wie ihre Mandantin juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerecht Fällen wie diesem. Das Gericht in Sonderburg wollte die Angaben dementsprechend weder bestätigen noch dementieren.

Staatsanwaltschaft: Anklage gegen Block wegen mutmaßlicher Entführung

Neben dem Sorgerechtsstreit steht noch ein Strafverfahren in Deutschland im Raum: Am 25. April hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte Anklage wegen der mutmaßlichen Entführung der beiden Kinder aus Dänemark erhoben habe.

Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen. Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen.

Noch keine Entscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens

Über die Zulassung der Anklage und eine Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Hamburg noch nicht entschieden, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die 52-Jährige ist Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block.

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa

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