Bundesgerichtshof : Ärztesiegel dürfen nicht irreführend sein

Entscheidung des Bundesgerichtshofs :Ärztebewertungen dürfen nicht irreführend sein

von Charlotte Greipl und Viviane Rinderknecht

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Viele Verbraucher achten bei der Auswahl ihrer Ärzte auf die Empfehlungen von Verlagen. Doch für diese Siegel gelten hohe Anforderungen, entschied heute der Bundesgerichtshof.

Richter und Richterinnen am Bundesgerichtshof zur Urteilsverkündung.

An Ärztesiegel wie „FOCUS Top Mediziner“ sind strengere Anforderungen zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Das entschied heute der BGH und gab der Klage der Wettbewerbszentrale statt.

30.07.2026 | 1:45 min

Siegel und Rankings dürfen für die Bewertung von Ärzten verwendet werden, aber an das Testverfahren und ihre Gestaltung sind hohe Anforderungen zu stellen. So lässt sich die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammenfassen.

Grundlage der Entscheidung war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Burda-Verlag. Dieser verlegt die Zeitschrift "FOCUS Gesundheit", die mehrmals im Jahr erscheint. Einmal jährlich wird dabei auch eine Ärzteliste veröffentlicht, die eine nach Fachbereichen geordnete Aufstellung von empfohlenen Ärzten enthält.

Charlotte Greipl in Schaltposition

Reporterin Charlotte Greipl ordnet das Urteil ein.

30.07.2026 | 3:27 min

Auch subjektive Kriterien spielen eine Rolle

Kriterien sind dabei zum einen wissenschaftliche Publikationen und Zertifikate, zum anderen die Empfehlung des Arztes durch Kollegen und Patienten. Auch ein Fragebogen, den der betroffene Arzt selbst ausfüllt, spielt für die Auszeichnung eine Rolle. An die in der Liste aufgeführten Ärzte verleiht der Focus ein Siegel, das diese als "TOP Mediziner" ausweist.

Außerdem zeichnet das Magazin bestimmte Fachärzte mit einem Siegel als "FOCUSEmpfehlung" aus. Entscheidend ist dafür vor allem die Empfehlung durch andere Kollegen.

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Die Siegel können von den Ärzten gegen Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr genutzt werden, um damit in eigenen Werbematerialien und auf der Homepage zu werben. Im Jahr 2020 lag die Gebühr bei 2.000 Euro für das Siegel "TOP Mediziner" und bei 1.900 Euro für das Siegel "FOCUSEmpfehlung".

Die konkret angegriffenen Siegel enthielten eine verallgemeinerte Qualitätsauszeichnung zugunsten der benannten Ärzte, entschied der BGH heute. Sie ließen nicht erkennen, auf Grundlage welcher Kriterien das Testurteil zustande gekommen sei und auf wessen subjektiver Einschätzung es beruhe.

Vorinstanz muss Siegel erneut prüfen

Dadurch sei die Gefahr der Irreführung von Verbrauchern begründet worden, so das Gericht. Der BGH verwies den Fall zurück an die Vorinstanz, die nun zu überprüfen hat, ob die von ihm aufgestellten Anforderungen erfüllt sind.

Ein Sprecher des Burda-Verlags sagte gegenüber ZDFheute, man begrüße, dass der BGH die Anforderungen für Ärztesiegel geklärt habe und werde die "Methodik kontinuierlich weiterentwickeln".

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Wettbewerbszentrale gegen Vergabe der Siegel

Die Klage der Wettbewerbszentrale richtete sich ausdrücklich nur gegen die Vergabe der Siegel und nicht gegen die Erstellung der Ärztelisten aus den Jahren 2020 und 2021. Die Wettbewerbszentrale hält die Siegel für irreführend.

Diese Siegel erwecken aus unserer Sicht einen gewissen Eindruck, nämlich den, dass objektiv und sachgerecht geprüft worden ist, ob ein Mediziner tatsächlich ein Topmediziner ist und ein anderer vielleicht nicht.

Alexander Strobel, Wettbewerbszentrale

Die Kriterien, die der Einstufung als TOP-Mediziner zugrunde liegen, seien nicht geeignet, weil bei der Beurteilung auch subjektive Elemente eine Rolle spielen würden. Diese Kriterien seien nicht sachgerecht, um die Qualität ärztlicher Diagnose- und Behandlungsleistungen zu bewerten, so Strobel.

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Die Wettbewerbszentrale kritisiert daneben mangelnde Transparenz. Ein Patient könne nur nachsehen, welche Kriterien zugrunde gelegt worden seien. Wie welches Kriterium gewichtet worden sei, sei der Liste nicht zu entnehmen.

Bedeutung der Entscheidung

Formal bezieht sich die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs einzig auf die von Focus vergebenen Siegel aus den Jahren 2020 und 2021. Doch die nun aufgestellten Grundsätze sind übertragbar.

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Denn der Markt für Auszeichnungen boomt, auch andere Magazine verleihen Siegel für Angehörige verschiedener Branchen, an denen sich Verbraucher orientieren können.

Beispielsweise vergibt auch der "Stern" Ärztesiegel, die FAZ zeichnet "Deutschlands Beste Krankenhäuser" aus. Das Handelsblatt kürt "die besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer", der Fachverlag Juve zeichnet Wirtschaftskanzleien aus.

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Über dieses Thema berichtet das ZDF am 30.07.2026 in verschiedenen Sendungen, zuerst in "Volle Kanne" ab 09:00 Uhr.
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