Hotels verklagen Booking.com wegen Preisbindungen

Klage gegen Buchungsplattform:Mehr als 10.000 Hotels verklagen Booking.com

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Das Reiseportal Booking.com sieht sich einer Sammelklage ausgesetzt. Mehr als 10.000 europäische Hotels fordern Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen.

App von Booking.com auf einem Smartphone
Mehr als 10.000 Hotels fordern Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen.04.08.2025 | 0:28 min
Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht. Mehr als 10.000 Hotels beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal, um Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen zu fordern.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024, das sogenannte Bestpreisklauseln für kartellrechtswidrig befand.
Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform - etwa auf der eigenen Website - günstiger anbieten durften. Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden, also das Suchen auf Booking.com und das Buchen auf anderen Webseiten.
SGS-Zimmermann-Barrett
Mehr als 10.000 Hotels wollen gegen die Plattform Booking.com klagen. Lange mussten sie dort die günstigsten Preise anbieten. Eine Regel, die rechtswidrig gewesen sein könnte. 04.08.2025 | 1:46 min

Für Reisende macht es wenig Unterschied

Die EuGH-Richter urteilten jedoch, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.
Für Reisende machte es wenig Unterschied: Die Online-Plattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 abgeschafft.
booking.com-App
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Schadenersatz für zwei Jahrzehnte Einschränkung

"Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten", sagt der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, Alexandros Vassilikos. Die Sammelklage sende somit eine klare Botschaft.

Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.

Alexandros Vassilikos, Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec

Ziel der Hoteliers ist es, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten, in dem die Bestpreisklausel bestand.
Eine Frau sitzt an ihrem Laptop. Sie ist auf einem Online-Reise-Portal unterwegs.
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Klage vor Gericht in den Niederlanden

Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt - der Hauptsitz des Reiseportals ist in Amsterdam - und von der Hotel Claims Alliance koordiniert.
Unterstützt wird sie vom Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA). "Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern", sagt Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi.
"Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch", sagt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Wegen der großen Resonanz wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.
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Nachweis der Schäden eher schwierig

Ob die Sammelklage letztendlich erfolgreich sein und Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden wird, lässt sich derzeit nur mutmaßen.
Denn für die klagenden Hotels dürfte es schwierig sein, durch die Bestpreisklausel entstandene Schäden konkret nachzuweisen und die Höhe der Schadenersatzforderungen zu beziffern.

Hassliebe-Beziehung zwischen Hotels und Booking.com

Trotz Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar. Über die Plattform erreichen sie eine große Zahl potenzieller Gäste.
Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis lag der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent - in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent.
Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent gesunken.
Quelle: dpa, ZDF

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