Arbeitsplatz ohne Rechte:Neun von zehn Haushaltshilfen werden schwarz beschäftigt
Rund vier Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen ihre Hilfe in Schwarzarbeit. So sind die Arbeitskräfte nicht sozialversichert und Milliardenumsätze bleiben unversteuert.
Haushaltshilfe - oft wird ihr Umsatz nicht versteuert.
Quelle: dpaNeun von zehn Haushalten mit Haushaltshilfe beschäftigen diese schwarz. Das entspricht rund vier Millionen Haushalten in Deutschland. Die Zahlen gehen aus einem neuen Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor.
Demnach beschäftigten im Jahr 2023 knapp acht Prozent der deutschen Haushalte regelmäßig und knapp drei Prozent gelegentlich eine Hilfskraft, die beim Putzen, Einkaufen und Ähnlichem unterstützt.
"Bis zu zwölf Prozent der Wirtschaftsleistung werden schwarz erbracht", sagte Felix Schirner von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft im August im Mittagsmagazin.
12.08.2025 | 4:36 minHaushaltshilfen nur selten offiziell angemeldet
Aus der Statistik der Minijobzentrale geht hervor, dass nur etwa sechs Prozent der Haushalte einen Minijobber angemeldet haben. Umfragen des IW zufolge sind zudem nur ein Prozent der Haushaltshilfen sozialversicherungspflichtig angestellt.
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Weniger als ein Prozent arbeite selbständig in Privathaushalten. Daraus ermittelt das IW eine Lücke von gut 91 Prozent der Haushaltshilfen, die nicht offiziell angemeldet sind.
Das Kabinett will mit einem neuen Gesetz Schwarzarbeit eindämmen. Doch die Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert mehr Unterstützung und Nachbesserungen.
12.08.2025 | 2:31 minIllegale Beschäftigung aus Kostengründen
Die Gründe für eine illegale Beschäftigung sind vielfältig: Laut einer Umfrage, die im Auftrag des IW Mitte des Jahres durchgeführt wurde, gab ein Viertel der Befragten an, die Haushaltshilfe wolle aus verschiedenen Gründen keine Anmeldung.
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Rund 15 Prozent beschäftigten ihre Haushaltshilfe schwarz, weil sie eine legale Beschäftigung für zu teuer hielten. 8 Prozent gaben an, eine legale Anmeldung scheitere an bürokratischen Hürden. Zu viel Bürokratie sollte jedoch keine Ausrede mehr sein, schreibt Studienautor Dominik Enste.
Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist einfach und schnell erledigt - und hilft Steuern zu sparen.
Dominik H. Enste, Leiter Kooperationscluster Verhaltensökonomik und Wirtschaftsethik, IW
Haushaltshilfe ist anmeldepflichtig
Der vorherrschende Grund, den fast 35 Prozent der Befragten angaben, ist demnach, dass die Haushaltshilfe nur Nachbarschaftshilfe leiste und daher nicht anmeldepflichtig sei. Laut IW werde der Begriff der Nachbarschaftshilfe aber überdehnt: Oft handele es sich bei den Tätigkeiten eben doch um anmeldepflichtige Arbeit.
Wie kann der Staat gegen Schwarzarbeit ankommen? Finanzminister Klingbeil will hart durchgreifen - und dem Zoll mehr Befugnisse geben. Zudem setzt er auf Vernetzung von Behörden.
03.06.2025 | 1:46 minUmsatz in Milliardenhöhe
Wie das IW ermittelt, kostet eine Haushaltshilfe, die illegal oder auf Minijobbasis beschäftigt wird, je nach Region, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit zwischen 15 Euro und 25 Euro pro Stunde.
Unterm Strich ergab sich daraus für das Jahr 2023 ein Umsatz in Milliardenhöhe: 8,63 Milliarden Euro wurden für das regelmäßige oder gelegentliche Beschäftigen einer Hilfe bezahlt und nicht versteuert. Diese Summe dürfte dem IW zufolge bis zum Jahr 2025 noch gestiegen sein.
Schwarzarbeit, ein wesentlicher Bestandteil der Schattenwirtschaft, ist definiert durch die Umgehung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen sowie gewerberechtlicher Vorgaben. Sie ist ein auch in Deutschland wirtschafts-, arbeitsmarkt- und fiskalpolitisch relevantes Problem. Aktuelle Befragungsergebnisse bringen nun etwas mehr Licht ins Dunkel - und zeigen dabei ein überraschend klares Bild der Verbreitung der Schwarzarbeit in Deutschland.
Quelle: IW Köln
Befugnisse der Behörden nicht ausreichend
Im November hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Kampf gegen illegale Beschäftigung mehr Befugnisse einräumt. Mittels Künstlicher Intelligenz und mehr Digitalisierung könnten etwa auffällige Betriebe schneller gefunden werden. Laut IW fallen private Haushalte aber durchs Raster.
Mehr Kontrollen im privaten Raum seien wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung, die in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt ist, nicht möglich. Dem Bericht zufolge werden Privathaushalte oftmals nicht als regulärer Arbeitsort betrachtet.
Auch bei einer Langzeitbeschäftigung mit einem hohen Maß an Vertrauen würden die Beteiligten eine vertragliche Bindung meiden. Ebenso würden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub als ungewöhnlich oder unerwünscht wahrgenommen.
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