Dubai-Schokolade muss aus Dubai kommen - Gerichtsurteil

Gerichtsurteil:Dubai-Schokolade muss aus Dubai stammen

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Nicht jede Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar ist Dubai-Schokolade. Das hat ein Gericht entschieden. Ausschlaggebend sei der Ort der Produktion.

30. Januar 2025: Stephan Stegen in Laderach hält seine eigene Tafel Dubai-Schokolade in die Kamera.
Dubai-Schokolade darf nur so genannt werden, wenn sie auch tatsächlich in Dubai produziert wurde.
Quelle: Imago

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Freitag im Eilverfahren entschieden.
Das Gericht gab damit in vier Fällen den Antragstellern statt, die jeweils gegen Anbieter von "Dubai-Schokolade" auf Unterlassung geklagt hatten, weil die Schokolade nicht in Dubai hergestellt war.
Sebastian in einem bunten Hemd mit Mütze und Brille auf, wie er in eine Tafel Dubai Schokolade beißt. Vor ihm schwebt eine Tafel Dubai Schokolade über einem Teller. Links vom Teller liegt eine Gabel, rechts ein Messer.
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Gericht: Hype um Dubai-Schokolade auch wegen Herkunft

In einem der vier Fälle hatte das Landgericht Köln bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter erlassen. Das Gericht entschied in jenem Fall, dass Dubai-Schokolade "einen Bezug zu Dubai haben" müsse. In den anderen Fällen hatten die Richter zunächst kein Verbot ausgesprochen.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass der Vertrieb der fraglichen Produkte in allen vier Fällen unzulässig war. Die Beschränkung der Verwendung der Werbebezeichnung "Dubai-Schokolade" weitete es weiter aus: Bei dem "Hype" um die Schokolade in den vergangenen Monaten sei es vor allem um deren Herkunft aus dem arabischen Emirat gegangen, erklärte das Gericht. Daher müsse die Schokolade auch dort herstammen.
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Produkte auch in Türkei hergestellt

Anbieter von Produkten unter anderem aus der Türkei hatten argumentiert, dass Dubai-Schokolade eine Gattungsbezeichnung für ein Produkt mit besonderer Rezeptur sei, unabhängig vom Ort der Herstellung. Dem widersprach das Gericht "infolge einer summarischen Prüfung".
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Es reiche bereits aus, "dass etwa 15 bis 20 Prozent der angesprochenen Verbraucher mit dem Begriff noch die Vorstellung einer bestimmten geografischen Herkunft verbinden", führte das Gericht aus. Die Prüfung habe ergeben, dass diese Schwelle im Bereich der Dubai-Schokolade noch nicht unterschritten sei.

Social-Media-Trend führte zu Schlangen vor Geschäften

Angefacht durch soziale Medien hatte sich in Deutschland ein regelrechter Hype um die sogenannte Dubai-Schokolade entwickelt. Vor Geschäften bildeten sich zum Verkaufsstart Ende des vergangenen Jahres lange Schlangen, teils harrten Menschen stundenlang aus.
Sogenannte Dubai-Schokolade ist mit Pistaziencreme und feinen Teigfäden, sogenanntem Engelshaar, gefüllt. Die Urteile aus Köln sind rechtskräftig.
Quelle: AFP

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