Jugendschutz: Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Schutz von Jugendlichen:Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

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12.11.2025, Berlin: Zwei benutzte Lachgasflaschen und ein benutzter Luftballon befinden sich auf einer Fensterbank vor einem Spätkauf.

Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist seit Sonntag in Deutschland verboten. Das Gas wird häufig als Partydroge missbraucht und birgt große Gesundheitsrisiken.

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