Präsident Selenskyj bei Merz :Berlin und Kiew vereinbaren Unterstützung
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Geschädigte von E-Scooter-Unfällen sollen künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Darüber berät das Bundeskabinett. Die Beweispflicht liegt bislang bei den Unfallopfern.