NGO Campact gewinnt Rechtsstreit gegen Müller

Hamburger Gerichtsbeschluss:NGO Campact gewinnt Rechtsstreit gegen Theo Müller

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Großprojektion von Campact am Alexanderplatz - Werbelogo

Die NGO Campact darf auf Plakaten formulieren: "Theo Müller unterstützt die AfD". Das hat ein Hamburger Gericht entschieden. Zuvor hatte der Molkereiunternehmer Theo Müller geklagt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags (Text und Video) waren Formulierungen der Nachrichtenagentur AFP zu finden, dass Theo Müller laut einer Gerichtsentscheidung "Unterstützer der AfD" genannt werden darf. Diese Formulierung ist so nicht korrekt. Denn Gegenstand des Rechtsstreits war die Aussage "Theo Müller unterstützt die AfD". Wir haben die Formulierungen entsprechend angepasst.