Nach Eklat im Juli: Zweiter Anlauf: Neue Richter gewählt
Nach der gescheiterten Wahl im Juli war die Spannung groß: Doch im zweiten Anlauf bekamen die Kandidaten nun die erforderliche Mehrheit. Die Analyse zur Wahl bei ZDFheute live.
Nachdem die Wahl neuer Verfassunsgsrichter im Juli scheiterte, war der zweite Anlauf heute erfogreich: Ann-Katrin Kaufhold, Sigrid Emmenegger und Günter Spinner erhielten im Bundestag allesamt die notwendige Zweidrittelmehrheit. Damit sind sie zu neuen Richtern am höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gewählt.
Die Nachbesetzung der Richterstellen läuft normalerweise eher unter dem Radar. Diesmal jedoch war die Aufmerksamkeit groß. Denn im Juli war es im Bundestag zum Eklat gekommen: Weil die Kritik aus der Union an der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu groß geworden war, wurde die Wahl der drei neuen Richterkandidaten in letzter Minute von der Tagesordnung genommen. Es war ein Rückschlag für die Regierungskoalition – und belastete das Vertrauen zwischen Union und SPD. Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur schließlich zurück. Daraufhin machte die SPD einen neuen Vorschlag: Die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger.
Neben der Wahl im Bundestag gibt es bei ZDFheute live die Analyse – mit dem Politikwissenschaftler Prof. André Brodocz, ZDF-Hauptstadtkorrespondent Jan Henrich und Christoph Schneider aus der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.
Die Wahl der Bundesverfassungsrichter
Am Bundesverfassungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht, sind insgesamt 16 Richter im Einsatz. Diese werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. In diesem Jahr geht es um die Nachbesetzung von drei Richterposten.
Die Parteien schlagen die Personen nach der sogenannten 3-3-1-1 Formel vor. Dabei wird sich traditionell an den Mehrheitsverhältnissen des Bundestages orientiert. Demnach dürfen die Union und die SPD jeweils drei Kandidaten vorschlagen, die Grünen und die FDP einen. Die informelle Richtlinie gilt, um zu verhindern, dass das Verfassungsgericht einseitig besetzt ist. Läuft die jeweilige Amtszeit nach 12 Jahren aus, werden die Posten neu vergeben.
Die Kandidaten dürfen dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung nicht angehören. Gleiches gilt für entsprechende Landesorgane. Die Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht ist geheim. Ein Richter ist dann gewählt, wenn er eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Mit Material von: AFP, dpa, Deutscher Bundestag, ZDF