Karlsruhe urteilt zu AfD-Klage
von Samuel Kirsch
|
Im Bundestag stehen der AfD eigentlich drei Ausschussvorsitze zu. Doch ihre Kandidaten wurden nicht gewählt. Die AfD sieht sich benachteiligt und hatte Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.
von Samuel Kirsch
Im Bundestag stehen der AfD eigentlich drei Ausschussvorsitze zu. Doch ihre Kandidaten wurden nicht gewählt. Die AfD sieht sich benachteiligt und hatte Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.