Möglichkeiten für würdevolles Sterben
von Barbara Ludewig
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Tötung auf Verlangen, Sterben zulassen und der assistierte Suizid. Was sind die genauen Unterschiede dieser drei Möglichkeiten, seinem Leben ein Ende zu setzen? Palliativmediziner Gian Domenico Borasio erklärt es.
Tötung auf Verlangen, früher auch aktive Sterbehilfe genannt, heißt, jemanden zu töten, wenn er das ausdrücklich verlangt. Das ist zum Beispiel in Belgien und den Niederlanden Ärzten unter bestimmten Umständen erlaubt, in Deutschland aber verboten (§216 StGB) und kann mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Sterben zulassen, früher auch passive Sterbehilfe genannt, ist seit den 80er Jahren rechtlich erlaubt. Jeder Mensch hat das Recht, jede medizinische Behandlung am Lebensende zu verweigern, einschliesslich künstlicher Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Dies kann auch im Voraus durch eine Patientenverfügung erfolgen. Bei bis zu 60 Prozent aller Todesfälle wird – neuesten Daten zufolge – das Sterben bewusst zugelassen.
Der assistierte Suizid ist die (ärztliche) Hilfe zur Selbsttötung für Schwerstkranke. In Oregon betrifft sie 0,4% der Sterbenden. Der 2015 eingeführte §217 StGB besagte, dass sich strafbar macht, wer mehr als einmal beim Suizid assistiert. Damit sollte kommerzielle Sterbehilfe verhindert werden. Kritikern zufolge kriminalisierte der §217 allerdings jede ärztliche Suizidhilfe. Das Bundesverfassungsgericht hat den §217 am 26.2.20 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.