Was sich 2018 für Verbraucher ändert
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Das Jahr 2018 bringt Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen: So sinken beispielsweise die Rentenbeiträge, das Kindergeld wird erhöht. Auch bei Urlaubsbuchungen gibt es Neuerungen; für Bankkunden sollen Geldgeschäfte ab 2018 sicherer werden.
Am 13. Januar 2018 treten neue AGBs für den europaweiten Zahlungsverkehr in Kraft. Die sogenannte PSD2-Richtlinie umfasst Überweisungen, Lastschriften, die Kartenzahlung und das Online-Banking. Eine der Änderungen: Für jeden Bankkunden sinkt die Haftungsgrenze bei Missbrauch auf maximal 50 Euro. Bislang galt bei Missbrauch der PIN/TAN fürs Online-Banking eine Haftungsgrenze von 150 Euro.
Weiterhin unbegrenzt haftet der Bankkunde aber bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, die PIN auf der EC-Karte zu notieren oder das Portemonnaie mit der EC-Karte im Handschuhfach des Autos liegen zu lassen. Das gilt selbst dann als grob fahrlässig, wenn Handschuhfach sowie Auto abgeschlossen waren. Unter Vorsatz fällt etwa das Mitteilen der PIN an eine Person, die wissentlich Geld abhebt und gleichzeitig die vermeintlich in fremde Hände gelangte Karte als gestohlen gemeldet wird.
Dienstleister wie Sofortüberweisung und Paydirect sind nunmehr gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht. Online-Bankkunden können über eine App Geld sofort für eines ihrer Konten freigeben und dafür eine PIN oder eine TAN verwenden. Bislang ging das nicht. Online-Bankkunden können künftig mehrere Konten von unterschiedlichen Banken über einen Drittanbieter wie Sofortüberweisung oder Paydirect verwalten.
TAN-Liste wird abgeschafft
Das TAN-Verfahren per Papier gilt als das unsicherste Verfahren bei der Online-Überweisung, es wird 2018 abgeschafft. Alte noch vorhandene Listen können noch benutzt werden. Danach müssen die Kunden auf ein anderes Verfahren wechseln, etwa M-TAN (TAN wird per SMS auf das Handy geschickt), Chip-TAN (per EC-Karte und TAN-Generator wird ein Bild-Code vom Computer eingescannt, wodurch eine TAN erzeugt wird) oder QR-TAN (die Bank schickt einen QR-Code, der per App auf dem Handy gescannt wird und dann die TAN erzeugt).
Mehr Sicherheit für Bankkunden
Ab 2018 sind Banken verpflichtet, bei Fehlleitung einer Überweisung alle verfügbaren Informationen über den Empfänger herauszugeben. Bislang hatten die Banken dies aus Datenschutzgründen verweigert. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Der Bankkunde wird zudem besser geschützt, wenn EC-Karte oder Kreditkarte gestohlen und anschließend vom Dieb Geld abgehoben wird. Banken sind nun verpflichtet, den fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem die Bank informiert wurde, zurück zu überweisen. Durch die neue Regel soll der Schaden für den Kunden begrenzt werden.
Weitere Änderungen
Die Abgabe der Steuererklärung wird einfacher - zumindest was das Einreichen von Belegen angeht. Ab 2018 genügt es, die Belege aufzuheben und sie auf Nachfrage einzureichen.
Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.
Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.
Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr - wie bisher - für mehrere Jahre.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person - sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.
Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.
Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.
Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen. Für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter gibt es zudem Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- und Riester-Renten.
Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen.
Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6.500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5.800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.950 Euro.
Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 galt eine Übergangsfrist für Betriebe, um diese Regelung umzusetzen. Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind dann nicht mehr zulässig.
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West - hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro.
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West - hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro.
Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.
Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.
Als weitere Änderung sieht das Gesetz ein allgemeines Beschäftigungsverbot für werdende Mütter vor, die Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo erledigen sollen. Die aktuell geltenden Regelungen schließen die Beschäftigung von Schwangeren nur für Fließband- und Akkordarbeit aus und erlauben somit das Arbeiten in einem langsamen vorgegebenen Zeittakt.
Als weitere Änderung sieht das Gesetz ein allgemeines Beschäftigungsverbot für werdende Mütter vor, die Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo erledigen sollen. Die aktuell geltenden Regelungen schließen die Beschäftigung von Schwangeren nur für Fließband- und Akkordarbeit aus und erlauben somit das Arbeiten in einem langsamen vorgegebenen Zeittakt.
Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen dürfte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wo der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.
Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.
Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.
Ab dem 13. Januar gelten neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Bankkunden haften bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt. Händler dürfen bei Buchungen übers Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Ab November werden Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.
Ab 2018 gilt europaweit eine neue Datenschutzgrundverordnung. Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland. Datenschutz wird damit zunehmend zur Herausforderung für Betriebe. Die DSGVO ist eine Verordnung, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Ziel ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, andererseits aber auch den Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Alle datenverarbeitenden Unternehmen, also auch Handwerksbetriebe unterliegen den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und sind damit auch vom Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung betroffen.
Die Beiträge für die Künstlersoazialkasse sind zum 1. Januar 2017 auf 4,8 Prozent gesunken und sinken 2018 auf 4,2 Prozent. Dies hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2016 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Jahr 2015 lag der Beitragssatz noch bei 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Zahlungen von Unternehmen ist die Gesamtsumme, die sie aufwenden, um einen Künstler zu engagieren. Dazu zählen unter anderem Gagen oder Honorare, Lizenzzahlungen sowie Vergütungen für andere, auch technische Nebenleistungen. Der Abgabesatz wird jährlich vom Bundesarbeitsministerium festgelegt.
Der größte Schein der Gemeinschaftswährung wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben werden.
Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht - auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h - wie Mofas und Quads - gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1.1.2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.
Wer plant, ein neues Auto zu kaufen, sollte dies vor dem 1. September tun, rät die Verbraucherzentrale NRW. Danach falle die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge wegen des neuen Abgastests WLTP möglicherweise höher aus. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
Neuwagen müssen ab dem 31. März mit dem eCall-System ausgerüstet sein, das bei schweren Unfällen automatisch einen Notruf absetzt.
Reisende müssen ab Juli höhere Preisaufschläge für schon gebuchte Reisen hinnehmen. Der Veranstalter darf den Preis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen - bislang waren fünf Prozent erlaubt. Bei Mängeln können Reisende ihre Ansprüche aber künftig zwei Jahre lang geltend machen. Bisher war das nur bis zu einem Monat nach der Rückkehr von der Reise möglich. Ab Mai speichert das Bundeskriminalamt Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang.
Bei Online-Abodiensten fällt im kommenden Jahr das sogenannte Geoblocking weg: Kostenpflichtige Streaming-Dienste etwa für Filme, Musik oder Videospiele lassen sich laut Verbraucherzentrale NRW ab dem 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass die Anbieter dafür zusätzliche Gebühren erheben dürfen.
Quelle: dpa, afp, deutsche handwerkszeitung
Quelle: dpa, afp, deutsche handwerkszeitung
Quelle: ZDF, dpa, afp, Deutsche Handwerkszeitung
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