Für alle Fälle versichert?
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Mit einer Rechtschutzversicherung fühlen sich viele Menschen auf der sicheren Seite. Doch dass diese nicht immer greift und je nach Fall individuell entschieden wird, weiß Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich zu den empfehlenswerten Haftpflicht-, Kranken- und Arbeitskraftabsicherung haben viele Menschen auch eine Rechtschutzversicherung, um gegen Streitfälle, für die ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, abgesichert zu sein. Doch eine Rechtschutzversicherung schützt nicht automatisch in jedem Fall. „Man kann nicht gegen alles versichert sein, die Rechtschutzversicherung deckt verschiedene Bereiche des Lebens ab und wird oft nach dem Baukastenprinzip aufgebaut“, weiß Experte Philipp Opfermann.
Versicherung nach Bedarf
Je nach Bedarf kann man seinen individuellen Versicherungsschutz aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Eine der gängigsten Kombinationen sei die aus den Bausteinen Arbeits-, Verkehrs- sowie Privatrechtsschutz. „Der Privatrechtschutz deckt eine breite Palette von Streitigkeiten ab wie mit Telekommunikationsunternehmen oder Händlern, Ärger mit anderen Versicherungen oder Streit am Gartenzaun“, erklärt Opfermann. Auch Mietrecht könne man mitversichern, falls mal Ärger mit dem Vermieter ansteht. Hier sei es jedoch besonders wichtig, das Kleingedruckte zu lesen, da die Verträge von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaltet seien.
Bevor man jedoch eine Versicherung abschließt, sollte gut abgewogen werden, welche denn genau benötigt wird. Zum Beispiel: Rentner brauchen eher weniger den Baustein Arbeitsrechtschutz. Für Personen die viel mit dem Auto unterwegs sind, kann eine Verkehrsrechtschutzversicherung sehr sinnvoll sein. Streitwert und Sachverständigenkosten seien bei Streitigkeiten im Verkehrsbereich oft recht hoch.
Wann greift die Rechtschutzversicherung nicht?
Fälle, in denen es um große Summen geht oder die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsstreitigkeit besonders hoch ist, seien meist aus dem Rechtsschutz ausgenommen. „Jede dritte Ehe wird geschieden, dieses Risiko ist also nicht zu versichern. Genauso wie Kapitalanlagen oder Baurecht, diese sind nur mit Einschränkungen versichert“, weiß Experte Philipp Opfermann.
Wenn die Rechtsschutzversicherung sich weigert zu zahlen, gibt es verschiedene Einigungsverfahren, die eine Schlichtung mit dem Rechtschutzversicherer herbeiführen soll. Wird dann immer noch keine Einigung erzielt, muss unter Umständen zunächst die Rechtschutzversicherung auf Deckung für den eigentlichen Rechtsstreit verklagt werden.
„Man sollte bedenken, dass auch Versicherer von ihrem Recht, einen Vertrag zu kündigen, Gebrauch machen dürfen“, erklärt Opfermann. Zu empfehlen ist es, vorher gut zu überlegen, ob man einen Rechtsstreit anfechten muss, nur weil man versichert ist. Das könne oft nach hinten losgehen und der Versicherer bei zu hoher Schadenshäufigkeit kündigen. Ein Wechsel sei dann auch schwer, da man bei anderen Versicherern vor Abschluss angeben müsse, ob und wie viele Schadensfälle man in der letzten Zeit hatte. Der „Streitsuchende“ ist eben auch bei Versicherern wenig beliebt.
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