Die Mietnebenkosten belasten die privaten Haushalte nicht unerheblich. Doch bei den Nebenkosten schlummern auch Sparpotenziale - und einiges kann man von der Steuer absetzen.
Einmal im Jahr erhalten Millionen Mieter die Betriebskostenabrechnung – umgangssprachlich auch Nebenkostenabrechnung genannt. Die Nebenkosten belasten die privaten Haushalte nicht unerheblich. Gründe dafür sind etwa steigende Energiepreise und Grundsteuern. Doch bei den Nebenkosten schlummern auch Sparpotenziale.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter für Nebenkosten im Monat. Werden alle denkbaren Betriebskostenarten – von der Warmwasserversorgungsanlage bis zum Hausmeister – mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammengerechnet, sind das bis zu 3,18 Euro pro Quadratmeter monatlich. Nimmt man diesen Höchstsatz, macht das im Jahr 3052,80 Euro in einer 80-Quadratmeter-Wohnung. Nicht umsonst werden die Nebenkosten im Volksmund auch „zweite Miete“ genannt.
Die Mindestanforderungen an eine Nebenkostenabrechnung sind:
Angabe des Abrechnungszeitraums
Zusammenstellung der Gesamtkosten
Verteilerschlüssel
Berechnung des Kostenanteils für den einzelnen Mieter
Verrechnung der Kosten mit den monatlichen Vorauszahlungen
Warme und kalte Betriebskosten
Zu den „warmen“ Betriebskosten gehören Heizkosten, zentrale Warmwasserbereitung sowie die verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage. Sie sind verbrauchsabhängig zu berechnen. Pauschalen oder Berechnungsschlüssel finden hier keine Anwendung. Heißt: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass der tatsächliche Verbrauch genau erfasst wird und die dazu nötigen Systeme einmal jährlich abgelesen werden. Der Termin, wann die Daten abgelesen werden, muss mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.
Zu den „kalten“ Betriebskosten zählen Posten wie zum Beispiel die Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Gebühren für Müllentsorgung und Straßenreinigung, private Dienstleistungen wie Hausmeister, Treppenhausreinigung, Aufzug oder Gartenpflege. Üblich ist, dass diese Posten nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt werden.
Heizkosten senken – so sparen Sie selbst Energiekosten
Um Energiekosten zu sparen, sollte man nicht jeden Raum gleich beheizen. In der Küche empfehlen sich 18 bis 20 Grad, im Bad bis zu 23 Grad. Im Wohnzimmer reichen 20 bis 22 Grad und im Schlafzimmer 16 bis 18 Grad. Heizkörper sollten nicht zugestellt oder abgedeckt werden, sonst kann sich die Wärme nicht im Raum verteilen. Bis zu 15 Prozent der Wärmeleistung können dann verloren gehen.
Programmierbare Thermostate steuern die Heizungen aufs Grad genau und reduzieren die Heizzeit. Diese können zum Beispiel so eingestellt werden, dass sie das Bad morgens und abends auf 23 Grad aufheizen, die Temperatur für den Rest des Tages aber auf 18 Grad halten. Bei durchschnittlichen Kosten von 15 Euro je Thermostat lässt sich eine Ersparnis von durchschnittlich 50 Euro pro Jahr erzielen. Vor allem während der Heizperiode gilt: Stoßlüften. Dabei wird die Heizung runter gedreht und die Fenster werden für wenige Minuten geöffnet. Das ist ausreichend, um die gesamte Raumluft auszutauschen. Auch wenn es banal klingt, kann so eine Energieersparnis von durchschnittlich 150 Euro pro Jahr erzielt werden, im Vergleich zu ständig gekippten Fenstern bei kalten Außentemperaturen.
Programmierbare Thermostate regeln die Wärme in der Wohung automatisch.
Quelle: colourbox.de
Laut Paragraph 2 Nr. 4a der Betriebskostenverordnung (Paragraph 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung) gehören zu den Heizkosten u. a. die Kosten...
der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
des Betriebsstroms
der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage, einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung und Verbrauchsanalyse
(Quelle DMB)
Wasserkosten senken
Beim Duschen, Baden und der Körperpflege wird der größte Teil des warmen Wassers im Haushalt verbraucht – nämlich rund ein Drittel des Gesamtwasserverbrauchs. Wer Wasser sparen will, sollte dort anfangen, wo das Wasser rauskommt: am Wasserhahn und Duschkopf. Gerade das Duschen verbraucht sehr viel warmes Wasser. Um warmes Wasser – und damit Geld – zu sparen, helfen Durchlaufbegrenzer oder sogenannte Luftsprudler-Aufsätze oder Perlatoren. Diese Aufsätze mischen dem Wasserstrahl Luft bei. Der Effekt: Die Menge des durchfließenden Wassers wird auf etwa die Hälfte reduziert. Kosten im Baumarkt: 10 bis 15 Euro pro Stück. Ersparnis pro Jahr: bis zu 130 Euro.
Viele Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen bieten einen Eco- oder Sparmodus an. In erster Linie wird damit die Wassermenge reduziert. Dadurch braucht man weniger Energie, um das Wasser zu erhitzen. Ohnehin sollte man nur waschen, wenn die Maschine voll ist. Wer bei 40 statt bei 60 Grad wäscht und auf den Trockner verzichtet, spart zusätzlich Energie. Bei 160 Waschgängen pro Jahr mit 40 Grad plus Verzicht auf Vorwäsche können bis zu 110 Euro an Wasser- und Energiekosten im Jahr eingespart werden.
Wäschewaschen und Geschirrspülen machen rund 1/5 des Gesamtwasserverbrauchs im Haushalt aus.
Strom sparen
Mehrfachsteckdose: Geräte gänzlich vom Stromnetz nehmen
Quelle: dpa
Stromkosten sind zwar kein Bestandteil der Mietnebenkosten, sind aber ein großer, finanzieller Abrechnungsposten. Ein Grund für steigende Kosten: Immer mehr technische Geräte werden im Alltag genutzt – viele davon gleichzeitig. Zwar ersetzen mobile Geräte wie Laptop oder Tablet-PC zum Teil große, stromhungrige Computer. Dafür gibt es aber heute immer mehr Haushalte mit zwei, drei, vier oder noch mehr Geräten.
Dank des inzwischen weit verbreiteten Stand-by-Modus' werden selbst energieeffiziente, moderne Fernseher zu Stromfressern. Elektrogeräte wie Fernseher, Computer und HiFi-Anlagen sollten daher nach der Benutzung ganz ausgeschaltet werden. Am besten einfach den Stecker ziehen, so bekommt das Gerät gar keinen Strom. Dadurch kann man im Schnitt 100 Euro im Jahr einsparen. Als Alternative bieten sich Steckerleisten mit Ein- und Aus-Schaltknopf an: Mit einem Klick sind alle Geräte, die an der Leiste hängen, komplett ausgeschaltet.
Wer sich einen neuen Kühlschrank, eine Waschmaschine oder ein anderes Haushaltsgerät zulegen möchte, sollte auf die Energieeffizienzklassen achten und auf den Kauf von Geräten der Klassen G bis A ganz verzichten. Erstezt man einen alten Kühlschrank der Energieeffizienzklasse B durch ein Gerät der Klasse A+++, können pro Jahr rund 70 Euro eingespart werden. Damit finanziert sich der neue Kühlschrank quasi von selbst in sechs bis acht Jahren.
Nebenkosten von der Steuer absetzen
Laut Mieterbund können Mieter die Nebenkosten als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend machen (§35, Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Dazu zählen zum Beispiel die Aufwendungen für Hausmeister, die Gartenpflege und die Hausreinigung. Ebenso Wartungsarbeiten, etwa am Aufzug, an der Heizungsanlage und an Warmwassergeräten.
Nicht nur die Arbeitskosten in den Rechnungen der von Ihnen beauftragten Handwerker können in der Steuererklärung angeben werden, sondern zusätzlich auch die Arbeitskosten, die über die Nebenkostenabrechnung bezahlt wurden. 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Nicht umlagefähige Heizkosten sind: Leasingkosten für Brenner, Öltank oder die Verbindungsleitungen, Mietkosten für einen Flüssiggastank, Heizungsbetreuungskosten, Öltankversicherung, Inkasso, Formblattberatung durch Messdienstfirma.
Obergrenzen
Das Finanzamt akzeptiert nur die reinen Personal-, nicht aber die Materialkosten. Die Kosten, zum Beispiel für Putzmittel, sind extra aufzuführen. Der Steuerabzug ist nur bis zu einer gewissen Höchstsumme der Aufwendungen pro Jahr möglich:
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Haushaltshilfe, Pflege): Hier können bei Aufwendungen bis zu 20.000 Euro 20 Prozent abgesetzt werden, höchstens 4000 Euro.
- Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Hier können bei Aufwendungen bis 2550 Euro 20 Prozent abgesetzt werden, also höchstens 510 Euro.
- Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: Hier können höchstens 20 Prozent des Arbeitslohns bis zu einer Höchstgrenze der Aufwendungen von 6000 Euro geltend gemacht werden. Dies ergibt eine Steuervergünstigung von bis zu 1200 Euro im Jahr. Dem Finanzamt müssen die Originalrechnung des Handwerksbetriebs mit aufgeschlüsselten Arbeitskosten sowie der Bankauszug mit der entsprechenden Abbuchung vorliegen.
Nebenkostenabrechnung: Alle Positionen genau überprüfen
Quelle: imago/McPHOTO
Der Deutsche Mieterbund bietet auf seinen Seiten Tipps an, um Betriebs- bzw. Nebenkosten zu reduzieren. Auch die Verbraucherzentrale bietet eine unabhängige Energieberatung an, um unter anderem Energie- und Nebenkosten zu sparen. Weiterführende Infos bei Fragen rund um die Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen gibt es bei zukunft-haus.info. Auf den Seiten der Caritas wird ein Stromsparcheck für Leistungsempfänger angeboten.
Was tun bei einer falschen Nebenkostenabrechnung?
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass fast jede zweite der rund 21 Millionen Nebenkostenabrechnungen in Deutschland fehlerhaft oder zumindest unvollständig ist. Wer den Verdacht hat, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, sollte zunächst einmal die Kosten selbst prüfen. Anhand eines aktuellen Betriebskostenspiegels im Internet sollte man sich einen Überblick über die Höhe der Nebenkosten in Deutschland verschaffen (speziell für die eigene Region), zum Beispiel beim Mieterbund. Angegeben sind dort die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter.
Nebenkostenabrechnungen bis ins Detail selbst aufdröseln und abgleichen – das ist kein leichtes Unterfangen. Sinnvoll ist bei hinreichendem Verdacht falsch abgerechneter Posten, sich Hilfe von Experten zu holen, zum Beispiel bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder dem Deutschen Mieterbund.
Kommt Ihnen die Rechnung zu hoch vor, schreiben Sie Ihren Vermieter an und bitten ihn innerhalb von zwei bis vier Wochen um Klärung. Die entsprechenden Belege muss Sie der Vermieter einsehen lassen.
Vergleichen Sie die Kosten mit der Vorjahresabrechnung. Hohe Differenzen muss Ihnen der Vermieter erklären. Lassen Sie sich das am besten schriftlich geben.
Wenn Sie nachzahlen müssen, begleichen Sie die Rechnung – aber unter Vorbehalt. So haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung zunächst zu prüfen und dann Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich gilt: Sie haben ein Prüfungsrecht von bis zu einem Jahr.
Nebenkostenabrechnungen können kompliziert sein. Lassen Sie sich beraten – zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht.