BGH-Urteil: Gewinn durch Untermiete verboten
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Wer seine Wohnung zeitweise untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Wer seine Wohnung zeitweise untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen.