Gesetz zum Schutz vor Mietwucher beschlossen
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Mehr Rechte für Mieter, verschärfte Regeln für Vermieter: Das sieht ein vom Bundeskabinett verabschiedetes Gesetz vor, das Mieter besser vor überhöhten Wohnkosten schützen soll. Kritiker äußern Bedenken.
Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zum Schutz vor überhöhten Mieten auf den Weg gebracht. Das Mieterschutzgesetz stärke laut Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Rechte von Mietern und schütze diese vor Verdrängung. Das Paket enthält unter anderem eine Verschärfung der bereits geltenden Mietpreisbremse und Grenzen für die finanzielle Beteiligung von Mietern an Modernisierungskosten. Das Gesetz rief gemischte Reaktionen hervor.
Verschärfte Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse, nach der die monatlichen Wohnkosten nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Preisen liegen dürfen, wurde in der vergangenen Wahlperiode beschlossen, krankte den Angaben zufolge aber an mangelnden Informationsrechten der Mieter.
Künftig müssen Vermieter, wenn sie mehr als zehn Prozent der üblichen Miete verlangen, begründen, warum eine Ausnahme vorliegt. Das kann etwa bei bereits höherer Vormiete oder für Neubauten der Fall sein. Begründen sie die verlangte hohe Miete nicht, kann der Mieter dies beanstanden und Geld zurückfordern.
Modernisierungskosten neu geregelt
Das Paket von Barley enthält zudem Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Mieter aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Künftig sollen demnach Vermieter nur noch acht statt bislang elf Prozent von aufgebrachten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen dürfen. Dies gilt für Häuser in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesweit soll eine neue Kappungsgrenze eingeführt werden, nach der die Miete nach einer Modernisierung nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter im Monat steigen darf.
Schikanöse Modernisierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass Mieter aus ihren Wohnungen regelrecht vertrieben werden, sollen künftig mit Geldbußen geahndet werden. Für betroffene Mieter soll es zudem Schadensersatzansprüche etwa für die Kosten des Umzugs oder die Differenz zu einer dann höheren Miete geben.
Die Punkte im Einzelnen
Verlangt ein Vermieter mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent, dann muss er den Mieter schon vor Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren, warum er das darf. Da Neubau oder Sanierung oft offensichtlich sind, zielt diese Regel vor allem darauf, dass er die Vormiete offenlegen muss, und zwar den Stand von einem Jahr vor Beendigung des vorigen Mietverhältnisses. Im Nachhinein darf der Vermieter sich nicht auf Ausnahmen berufen.
Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das künftig einfach mitteilen und keine ausführliche Begründung vorlegen.
Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt aber nur in den Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und erst mal nur für fünf Jahre. Es gibt ein "vereinfachtes Verfahren", wenn die Modernisierung bis zu 10.000 Euro kostet.
Die Miete darf deutschlandweit nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.
Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden - die Politiker sprechen auch von "herausmodernisieren" - dann hat der Mieter künftig Anspruch auf Schadenersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.
So eine Modernisierung oder ihre Ankündigung "in missbräuchlicher Weise" zählt in Zukunft als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 100.000 Euro geahndet werden.
Gemischte Reaktionen
Für André Juffern vom Mieterverein Leverkusen sind die Neuregelungen ein Schritt in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz, da die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gilt. "Außerdem fehlt eine wirkungsvolle Sanktion für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten", sagt er.
Nach Auffassung des Deutschen Städtetags kann das Gesetz dazu beitragen, den Anstieg von Mieten zu begrenzen. Städtetagspräsident Markus Lewe forderte „anerkannte qualifizierte Mietspiegel, die nicht immer wieder gerichtlich angefochten werden können“. Die ortsübliche Vergleichsmiete müsse rechtssicher und unkompliziert zu ermitteln sein.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Mietrechtsreform hingegen als enttäuschend. Um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig.
Mit Material von ZDF, epd, afp, dpa
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