Gericht untersagt Nutzung von Luftbildern
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Luftbilder eines privaten Wohngrundstücks verletzen laut des Landgerichts Frankfurt am Main das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Luftbilder eines privaten Wohngrundstücks verletzen laut des Landgerichts Frankfurt am Main das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.