Gesellschaft | Volle Kanne :Badeunfälle: Eine tödliche Gefahr
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Der Mutter wurde kein Zugriffsrecht auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes gewährt. Das Fernmeldegeheimnis stehe über dem Interesse der Erben - so urteilte das Berliner Kammergericht. Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht, ordnet ein.