Weniger für Energie ausgeben
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Wenn der Stromanbieter die Preise erhöht, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Die Verschnaufpause ist zu Ende: Nach einem Jahr praktisch ohne Preissteigerungen, müssen sich Millionen von Haushalten ab 2017 auf steigende Strompreise einstellen. Für eine vierköpfige Familie bedeutet eine Erhöhung von 3,5 Prozent Mehrkosten von etwa 50 Euro im Jahr. Viele Anbieter halten sich in Bezug auf ihre Preispolitik noch bedeckt. Deswegen rechnet das Vergleichsportal Verivox mit einer zweiten Preiswelle im Frühjahr. Die Versorger müssen Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich mitteilen. Kunden können dann in der Regel von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 haben die Haushalte hierzulande die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Doch von Wettbewerb ist auch 18 Jahre später nur wenig zu spüren: Laut Bundesnetzagentur hat bislang nur ein Drittel aller Verbraucher zu einem günstigeren Anbieter gewechselt. Dabei ist der Wechsel einfach und geht ganz unkompliziert über die Bühne.
Mehrere Portale konsultieren
„Wenn Sie noch nie gewechselt haben, dann sind Sie in der Grundversorgung und können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen“, erklärt Christina Wallraff von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer schon einmal gewechselt hat, müsse sich an die mit dem Versorger vereinbarte Vertragslaufzeit halten. „Diese ist gesetzlich geregelt und darf maximal zwei Jahre betragen“, erklärt Wallraff.
Ein Preisvergleich ist am einfachsten über die verschiedenen Strompreisrechner im Internet möglich. Die Preisunterschiede unter den Portalen seien gering, dennoch bilde kein Portal vollständig alle Tarife ab, sagt Wallraff. Manche Tarife seien nur auf bestimmten Portalen verfügbar. Sie rät deshalb dazu, mehrere Portale zu konsultieren. „Man muss wissen, dass die gängigen Portale provisionsabhängig arbeiten. Sie wollen ihre Kunden zu bestimmten Tarifen locken“, so die Expertin. Deshalb gebe es bestimmte Voreinstellungen – die man an seine eigenen Bedürfnisse anpassen sollte. Ansonsten muss man für einen Vergleich nur den eigenen Jahresverbrauch kennen - der ist zum Beispiel auf der letzten Jahresabrechnung aufgeführt.
- Die erste Vertragslaufzeit sollte maximal ein Jahr betragen.
- Kurze Folgelaufzeiten von vier Wochen
- Kurze Kündigungsfrist des neuen Vertrags
- Ein Bonus sollte nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden.
- Bei den Voreinstellungen sollten Sie die Preisgarantie wegklicken.
Keine Garantien, keine Pakete
„Preisgarantien sind nicht unbedingt von Vorteil“, sagt Christina Wallraff – gerade zu Zeiten, in denen die Preise sinken. „Zudem gilt die Preisgarantie nur für die Hälfte des Strompreises, da Änderungen von Steuern und Umlagen nicht von der Preisgarantie erfasst werden.“ Sie rät auch dazu, die Auswahl des Vergleichsportals nicht nur auf jene Tarife zu beschränken, die positiv bewertet wurden. „Ein Tarif kann nur bewertet werden, wenn ein direkter Abschluss über das Portal möglich ist. Aufgrund der hohen Provisionen der Portale machen viele Anbieter da aber nicht mit“, konkretisiert die Verbraucherschützerin.
Auf Tarife mit Vorauszahlung sollte man sich grundsätzlich nicht einlassen, denn im Falle einer Insolvenz ist die Vorauszahlung weg. Auch Paketpreise sind mit Vorsicht zu genießen: „Damit kaufen Sie eine bestimmte Menge Strom. Wenn Sie weniger verbrauchen, verschenken Sie den Rest. Brauchen Sie mehr – ist das meist sehr teuer“, erklärt Wallraff. Bonuszahlungen seien eher für „geübte Wechsler“ interessant, so die Verbraucherschützerin: „Mit einem hohen Bonus macht das Unternehmen im ersten Vertragsjahr keinen Gewinn und wird versuchen, den Kunden weiter an sich zu binden oder erhöht die Preise.“ Zudem gebe es manchmal Probleme mit der Auszahlung. Es könne auch sein, dass die Auszahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist – diese gelte es vor Vertragsabschluss zu prüfen.
So läuft der Wechsel ab
In der Regel übernimmt der neue Anbieter alle Formalitäten rund um die Kündigung des alten Stromvertrags. „Sie schließen mit dem neuen Stromanbieter einen Vertrag ab. Dabei bevollmächtigen Sie den neuen Stromanbieter, den alten Liefervertrag zu kündigen. Der neue Anbieter kümmert sich um alles Weitere“, so Wallraff. Man solle nur selbst kündigen, wenn Gefahr bestehe, dass der Vertrag sich verlängere. Auch bei Preiserhöhungen sei dies denkbar: „Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, da muss man manchmal schnell reagieren.“
Wichtig für den Stromanbieter sind die Angaben zu Ihrem bisherigen Stromlieferanten und Netzbetreiber, die Zählernummer, die vorherige Kundennummer, sowie der letzte Jahresverbrauch. „Die Bestätigung des Vertragsabschlusses mit dem genauen Liefertermin erhalten Sie von dem neuen Stromanbieter. Am Liefertermin sollten Sie den Zählerstand ablesen und sowohl dem alten als auch dem neuen Anbieter mitteilen. Von Ihrem alten Anbieter erhalten Sie eine Bestätigung der Vertragskündigung und eine Abschlussrechnung“, resümiert Wallraff.
Sollte der neue Stromanbieter Insolvenz anmelden, gehen beim Kunden nicht die Lichter aus: Der Haushaltskunde wird dann vom örtlichen Anbieter in die Ersatzversorgung aufgenommen – Strafentgelte sind meist nicht zu befürchten. „Es gibt nur Probleme, wenn Sie Vorauskasse geleistet haben – dann ist das Geld meist futsch“, warnt Wallraff.
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