Darlehen unter Freunden

Darlehen unter Freunden

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Darlehen unter Freunden

Sich bei Freunden oder Verwandten Geld zu leihen, ist oft der schnellste Weg, ein Darlehen zu bekommen. Doch was ist zu tun, wenn der Freund oder die Freundin das Geld nicht zurückzahlt?

Grundsätzlich lassen sich einige Probleme beim Geldverleih im Voraus verhindern. So ist ein schriftliches, vom Darlehensnehmer unterzeichnetes Darlehen das beste Mittel, um rechtliche Klarheit zu schaffen. „Allerdings kann es faktisch auch hier zu Problemen bei der Abwicklung kommen, vor allem, wenn der Darlehensnehmer nicht wie vereinbart zurückzahlt“, erklärt Ulf Böse, Experte für Verbraucherrecht.

Vertrag schließen

Wer einen Vertrag abschließt, ist beim Geldverleih unter Freunden auf der sicheren Seite. Der Vertrag muss nicht komplex sein, sollte jedoch folgende Punkte enthalten: Die Bezeichnung des Geldverleihs als „Darlehen“, damit es nicht als Schenkung ausgelegt werden kann, die Namen der Darlehensparteien (Darlehensgeber und –nehmer), den Betrag, den eventuell vereinbarten Zinssatz und die Rückzahlungsfrist.
Eine zwingende Beglaubigung des Vertrags schreibt das Darlehensrecht nicht vor, es sei denn man möchte ein Grundstück erwerben. „Im Zusammenhang mit Darlehen zur Grundstücksfinanzierung sieht das Gesetz eine notarielle Beglaubigung für den Eigentumserwerb vor“, erläutert Ulf Böse.

Geld zurück auch ohne Vertrag

Wenn man Geld unter Freunden verleiht, ohne einen Vertrag aufzusetzen, sollte man einige Punkte beim Ablauf beachten: Die Überweisung des Geldes sollte den Verwendungszweck „Darlehen“ und auf keinen Fall „Schenkung“ tragen. Wird das Geld bar übergeben, sollte dies vor möglichen Zeugen geschehen oder man sollte sich einen dem Betrag entsprechenden Wertgegenstand als Sicherheit übergeben lassen, beispielsweise das Auto mit dem zugehörigen Fahrzeugschein.

„Wenn der Darlehensnehmer nach Ablauf der gesetzten Frist nicht zahlt und ersichtlich ist, dass er nicht absolut mittellos ist, sollte man sofort einen Anwalt einschalten“, rät Ulf Böse. Der Anwalt sollte mit Nachdruck die Forderung geltend machen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten. Vorsicht ist geboten, wenn der Darlehensnehmer mittellos oder insolvent ist, da in diesem Fall der Darlehensgeber die Prozesskosten zu tragen hat.

Verjährung

Die rechtliche Grundlage für das private Geldverleihen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in dem das Darlehensrecht unter den Paragrafen 488 fortfolgend geregelt ist. Für private Darlehensvergaben ist besonders wichtig zu wissen, wann Ansprüche verjähren: Wenn der Darlehensnehmer die Rückzahlung verweigert, verjähren Ansprüche drei Jahre nach der Rückzahlungsfrist zum Jahresende.

Ist beispielsweise die Rückzahlung im August 2017 fällig, so hat der Darlehensgeber bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit, eine Klage einzureichen und seine Ansprüche geltend zu machen. Verpasst er diesen Zeitraum, kann sich der Darlehensgeber ab dem ersten Januar 2021 mit Erfolg auf Verjährung berufen. Dann bekommt der Darlehensgeber sein Geld nicht mehr zurück.

Aus langjähriger Erfahrung weiß Ulf Böse, dass es nicht nur schlechte Verläufe beim privaten Geldverleih unter Freunden gibt, sondern auch viele Fälle, in denen die Abwicklung reibungslos verlaufen ist und die Freundschaft sogar gefestigt wurde. Es kommt auf das Verhältnis zwischen Darlehensnehmer und –geber an. Trotz eines guten Verhältnisses sollte der Darlehensgeber mögliche Folgen eines Geldverleihs im Vorfeld immer bedenken.

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