Keine Pflicht zur Akku-Prüfung bei E‑Bikes
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Nach einem Sturz mit einem E‑Bike muss ein äußerlich unbeschädigter Akku nicht zwingend von einer Fachwerkstatt überprüft werden. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Nach einem Sturz mit einem E‑Bike muss ein äußerlich unbeschädigter Akku nicht zwingend von einer Fachwerkstatt überprüft werden. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.