Befristete Arbeitsverträge
|
2016 waren 45 Prozent der Neueinstellungen befristet - für Arbeitgeber liegen die Vorteile befristeter Beschäftigungsverhältnisse auf der Hand. Für Arbeitnehmer aber ist die Befristung vor allem ein Risiko. Volle Kanne beleuchtet die rechtliche Lage.
Mit befristeten Beschäftigungen lassen sich beispielsweise Elternzeiten und längere Ausfälle wegen Krankheit gut überbrücken. Doch schon längst dient die Befristung nicht nur zum Stopfen von Lücken – 2016 waren 45 Prozent der sozialversicherungspflichten Neueinstellungen befristet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, es handle sich um ein „Massenphänomen, das viele Arbeitgeber als ausgedehnte Probezeit missbrauchen“.
Gründe für einen befristeten Arbeitsvertrag
Juristisch wird unterschieden zwischen einer Befristung mit oder ohne sachlichen Grund. Sachliche Gründe können sein, dass es sich um ein Saisongeschäft handelt, in dem nur vorübergehender Bedarf besteht, oder dass ein Mitarbeiter vorübergehend ausfällt und für diesen Zeitraum ersetzt werden soll. Die Befristung kann auch vom Arbeitsnehmer ausgehen, wenn dieser zu einem bestimmten Termin andere Pläne hat – beispielsweise ein Umzug ansteht oder aber die Aufenthaltsgenehmigung abläuft.
Ein Arbeitsvertrag kann aber seit 1985 auch ohne sachliche Begründung befristet sein. Diese in der Regel auf maximal zwei Jahre beschränkte Befristung ohne Angabe von Gründen ist umstritten. „Sie gehört abgeschafft. Vor allem junge Menschen können ihr Leben nicht vernünftig planen. Sie können sich kein Auto kaufen, finden keine Wohnung und kriegen keinen Kredit, weil sich bei ihnen eine sachgrundlose Befristung an die nächste reiht“, argumentiert Arbeitsministerin Andrea Nahles. Gewerkschaften kritisieren, dass die sogenannte sachgrundlose Befristung den nachhaltigen Aufbau von Fachkräften verhindert. Von Seiten der Wirtschaft wird das dementiert.
Grundsätzlich haben befristet Angestellte die gleichen Rechte wie ihre Kollegen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Wenn Weihnachtsgeld gezahlt wird, steht das auch den befristet Beschäftigten zu. Ebenso haben sie einen Anspruch auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Verlängerung der Befristung
Die Befristung ohne Gründe darf maximal zwei Jahre umfassen und innerhalb dieses Rahmens maximal dreimal verlängert werden. Die Verlängerung der Befristung muss vor Ablauf des Ursprungsvertrages schriftlich fixiert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel: Arbeitnehmer, die 52 Jahre oder älter sind und vor der Anstellung mindestens vier Monate arbeitslos waren, können bis zu fünf Jahre befristet angestellt werden. Und: Die ersten vier Jahre nach Gründung eines Unternehmens dürfen Mitarbeiter nicht nur zwei, sondern bis zu vier Jahren befristet angestellt werden.
Ein befristeter Vertrag ohne sachliche Begründung ist nicht möglich, wenn in der Vergangenheit bereits ein Arbeitsverhältnis bestand – die Ausbildung ist hier ausgenommen. Liegt das Arbeitsverhältnis allerdings mehr als drei Jahre zurück, darf die Zuvor-Beschäftigung nach einer dreijährigen Wartezeit nicht zu einem Einstellungshindernis werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht 2011. Allerdings wurde dieses Urteil in nachfolgenden Fällen nicht bestätigt und gilt als strittig.
Mit Material von afp/reuters
Mehr aus Volle Kanne
Gesellschaft | Volle Kanne :Hähnchen-Geschnetzeltes mit Aprikosen
Gesellschaft | Volle Kanne :Was eine Petition bewirken kann
2:45 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Wrap-Kebab mit Hackfleisch und Limetten-Dip
17:43 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Petitionen: So nutzen Sie Ihre Rechte
5:12 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Schutz vor Chlamydien-Infektionen
5:02 min
Gesellschaft | Volle Kanne :KI-Kunst: Kurzvideos von Alexandra Lier
3:23 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Wie sinnvoll sind Auffrischimpfungen?
7:49 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Kumpir mit Obazda und grünen Bohnen
5:17 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Sicher Pilze sammeln
5:03 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Pinienkern-Herstellung in Portugal
4:18 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Kulinarische Zwetschgenträume
13:02 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Altkleider richtig entsorgen
6:01 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Wohnungsübergabe: Was ist zu beachten?
3:57 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Griechischer Bohnensalat
9:24 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Duisburgs Kult-Kapitän
5:31 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Ökotop Heerdt: Ein soziales Naturparadies
5:21 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Restless-Legs-Syndrom: Symptome und Therapie
5:16 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Handy und Tablet richtig reinigen
5:52 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Welche Rechte habe ich im Rettungsfall?
5:10 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Vorsicht vor Bankbetrug im Internet
3:00 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Wie schützt man sich vor Bankbetrug?
6:31 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Streaming-Highlights im September
8:41 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Verschiedene Kaffeekapseln im Test
5:00 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Gurkenkaltschale mit Schmorgurken
5:29 min
Gesellschaft | Volle Kanne :Was hinter der Banane steckt
4:37 min