Abgezockt beim Online-Kauf
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Besonders günstige Online-Angebote sollten unseren Argwohn wecken – auch auf großen E-Commerce-Plattformen. Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Verbraucherzentrale NRW ist Expertin für Internetbetrug und kennt die Maschen.
Abzocke im Internet passiert nicht nur auf dubiosen Seiten, sondern auch bei Amazon. Mit supergünstigen Angeboten werden Kunden angelockt und dann aufgefordert, direkt mit dem Anbieter in Kontakt zu treten. Sobald man die Amazon-Seite verlässt, erlischt jedoch die Garantie, die Amazon seinen Käufern bietet. Zahlen Interessenten nun an die externen Scheinanbieter, ist ihr Geld weg. Geliefert wird nie. Spätestens wenn man aufgefordert wird vom normalen Amazon-Bestellvorgang abzuweichen und alles über eine gesonderte E-Mail-Adresse abzuwickeln, müsse man stutzig werden, so Ulrike Brunswicker-Hoffmann. Die Expertin für Internetbetrug warnt: „Wenn Geld vorab überwiesen werden soll, besteht immer das Risiko, dass die Ware am Ende nicht geliefert wird.“
Bei den Verbraucherzentralen laufen viele Beschwerden über sogenannte Fake-Shops ein. Brunswicker-Hoffmann kennt das Problem: „Sobald Amazon aufgrund von Hinweisen einen Shop löscht, werden zur gleichen Zeit schon zwei neue Fake-Shops eröffnet. Die Betrüger agieren dabei immer professioneller. Gütesiegel und Kundenbewertungen sind perfekt gefälscht. Auch werden immer wieder etablierte Shop-Besitzer auf der Amazon-Plattform gehackt. Die Betrüger bieten darüber dann ihre Lockangebote gegen Vorkasse an. Das sind oft Konten im Ausland und die Waren existieren natürlich gar nicht.“
Fake-Shops erkennen
Googelt man den Namen der Fake-Shops, findet man viele Einträge. Oft sind das aber nur Namen von Firmen, die nach einer Pleite wieder verfügbar sind. Das EU-Amt für geistiges Eigentum hat festgestellt, dass 80 Prozent der verdächtigen Online-Shops in Deutschland einen Domainnamen nutzen, der vorher schon jemand anderem gehörte. Wenn eine Firma statt Abflussrohren plötzlich Sommerkleider verkauft, sollte man skeptisch werden. „Bei der Schnäppchenjagd blenden Kunden jedoch oft all diese Warnhinweise aus und sehen nur noch den wahninnig günstigen Preis“, so die Erfahrung der Verbraucherschützerin.
Typische Merkmale von Fake-Shops sind auffällig niedrige Preise, fehlendes Impressum, fehlende Kontaktdaten oder nur ein Postfach im Ausland. „All das sind eigentlich untrügliche Zeichen für unseriöse Anbieter“, so Brunswicker-Hoffmann. Typisch sei auch, dass Fake-Shops zwar erst mal verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten, doch weiter unten dann steht: „Aus technischen Gründen funktioniert zurzeit nur die Vorkasse oder Direktüberweisung.“
Es gibt vier große Gütesiegel, die von Wirtschaft, Politik und Verbraucherschutz zertifiziert sind: TÜV Shopping, Trusted Shops, Datenschutz und EHI Geprüfter Online-Shop. „Leider kann man sich auf die Gütesiegel nicht so ohne Weiteres verlassen. Denn die Internet-Betrüger kopieren bestehende Siegel wie Trusted Shops einfach. Ob das Siegel echt ist, lässt sich durch eine Gegenprobe feststellen. Nur wenn die Firma auch auf der Internet-Seite des Siegelanbieters zu finden ist, verfügt der Online-Shop tatsächlich über das Zertifikat“, weiß Brunswicker-Hoffmann.
Sicher bezahlen
Am sichersten ist das Bezahlen per Rechnung. Erst die Ware, dann das Geld. Relativ sicher ist die Bezahlung per Lastschrift. Hier kann sich der Kunde sein Geld innerhalb von acht Wochen zurückholen.
„Bei vielen Kreditkarten kann man einen sogenannten Chargeback durchführen. Das heißt: Der Kunde kann das Geld wieder zurückholen, wenn die Lieferung gar nicht oder das Produkt schadhaft geliefert wurde und der Anbieter sich weigert für Ersatz zu sorgen. Der Karteninhaber hat nach der Transaktion bis zu 120 Tage Zeit, um eine Rückforderung zu verlangen. Wer per Kreditkarte zahlt, sollte sich beim Anbieter vorab informieren, ob es eine Rückerstattung gibt. PayPal bietet einen ähnlichen Sicherheitsmechanismus“, erklärt Brunswicker-Hoffmann.
Betrug immer anzeigen
Wer auf einen betrügerischen Online-Shop hereingefallen ist, sollte umgehend Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Nur so können Fakeshops auch konsequent gelöscht werden, bevor weitere Kunden auf die Betrüger hereinfallen. Hilfreich für die Polizei sind Beweise für den Online-Kauf wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung und E-Mail-Verkehr.
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