Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

von Birgit Franke
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Vertreter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts kommen in den Verhandlungssaal. Sie tragen rote Roben.

Nach jahrelangem Streit um den Solidaritätszuschlag, beurteilte das Bundesverfassungsgericht den Zuschlag auch in seiner jetzigen Form als verfassungsgemäß.