Klage mit Erfolg: "AfD bleibt Verdachtsfall"
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Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden - und das bleibe so, "wenn der Verfassungsschutz nicht nachlegt" - so Rechtsexpertin Sarah Tacke.
Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden - und das bleibe so, "wenn der Verfassungsschutz nicht nachlegt" - so Rechtsexpertin Sarah Tacke.