Maskenpflicht in Baden-Württemberg
von Konstanze Kainz
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Aufgrund der hohen Infektionszahlen bleibt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg auch nach dem 20. März bestehen – der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sieht eine Übergangszeit vor.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen bleibt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg auch nach dem 20. März bestehen – der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sieht eine Übergangszeit vor.