Pflegebegutachtung in Corona-Zeiten
von Jana Gareis und Stefan Hoge
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Bis Ende September 2020 setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, kurz MDK, die persönlichen Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit aus.
Hausbesuche entfallen, Anträge auf einen Pflegegrad werden auf Basis der Aktenlage und eines ergänzenden Telefoninterviews entschieden. Mit dieser Maßnahme soll das Risiko für pflegebedürftige, vorerkrankte und ältere Menschen vermindert werden, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Experten kritisieren diese Praxis und fordern den Einsatz von Internet und Videotechnik. Doch das lehnt der MDK aus Datenschutzgründen ab.