Kinderfänger im Netz

Kinderfänger im Netz

von Anne Herzlieb, Astrid Randerath und Sarah Tacke
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Archiv: Mädchen mit Smartphones

Der Versuch des Cybergroomings, also wenn Erwachsene mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Absichten Kinder im Internet kontaktieren, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig strafbar sein.

Experten gehen davon aus, dass jedes Kind bereits Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht hat. Der Bundestag wird daher voraussichtlich noch in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschließen. Demnach soll es künftig schon strafbar sein, wenn ein Erwachsener nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, aber tatsächlich mit einem verdeckten Ermittler der Polizei oder mit den Eltern Kontakt hat.





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