Testosteronregel unangetastet: Nur Teilerfolg im Fall Semenya

Testosteronregel unangetastet:Nur Teilerfolg im Fall Semenya

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Teilerfolg und Niederlage: Caster Semenya hat in ihrem Fall vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im wichtigsten Punkt in letzter Instanz verloren.

Caster Semenya
Caster Semenya im Jahr 2022. Die heute 34-Jährige hat ihe Leichtathletik-Karriere inzwischen beendet.
Quelle: Imago

800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya hat ungewöhnlich viele männliche Hormone und darf deswegen bei manchen Wettkämpfen nicht antreten: Die südafrikanische Läuferin ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit gescheitert, dies als Diskriminierung anerkennen zu lassen.
Die Straßburger Richter erkannten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hingegen an, dass bei ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel Semenyas Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt worden sei. Das Gericht verurteilte die Schweiz deswegen zu einer Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro. Semenya reagierte zunächst zufrieden:

Das Urteil bestätigt, dass Athleten das Recht auf eine rigorose Prüfung haben, wenn es um ihre Menschenrechte geht. Es ist ein positives Ergebnis.

Caster Semenya

Der Kampf sei aber noch nicht beendet, so Semenya. "Solange es Ungerechtigkeit gibt", sagte die Südafrikanerin, werde sie "kämpfen". 

Semenya ist eine intergeschlechtliche Sportlerin

Die 34-jährige Semenya ist eine intergeschlechtliche Sportlerin. Sie war bei ihrer Geburt als Mädchen registriert worden, hat aber keine Gebärmutter, sondern Hoden im Inneren des Körpers und einen hohen Testosteronspiegel, der Kraft und Ausdauer verstärkt. 
Zeitweise unterzog sich Semenya einer Hormonbehandlung, um den Testosteronspiegel zu senken. Dies sei "die Hölle" gewesen, erklärte sie später. "Wenn Du laufen willst, dann tust Du alles dafür. Aber die Medikamente waren nicht geeignet für mich. Ich bin eben anders", sagte sie südafrikanischen Medien. 
Nachdem sie sich weigerte, ihren Testosteronspiegel mit Medikamenten zu senken, schloss der Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) sie von bestimmten Rennen aus.

Diskriminierung erlaubt - zum Schutz des Frauensports

Der in der Schweiz ansässige Internationale Sportgerichtshof (CAS) wies 2019 ihre Beschwerde ab und legte eine neue Testosteron-Obergrenze für Athletinnen fest. Die Richter erkannten damals an, dass es sich um eine Diskriminierung handle, diese aber notwendig sei, um den Frauensport zu schützen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne wies Semenyas Beschwerde 2020 ebenfalls ab.       
Das Europäische Gericht für Menschenrechte hatte Semenya in erster Instanz 2023 zugestanden, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein. Das Verfahren wurde jedoch an die Große Kammer des Gerichts verwiesen, die nun anders entschied und die Klage wegen Diskriminierung abwies. 
Semenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen auf ihrer Paradestrecke antreten.

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Quelle: Reuters

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Quelle: sid, dpa

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