Offener Brief an Bundespolitik:Warum so viele Juristen ein AfD-Verbotsverfahren fordern
von Jan Henrich
Mehr als 1.000 Juristen fordern die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Wie beliebt eine Partei in Umfragen ist, sollte aus Sicht der Initiatoren dabei keine Rolle spielen.
In einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben mehr als 1.000 Juristen ein AfD-Verbotsverfahren gefordert.
06.08.2026 | 0:31 minViel Bewegung beim Thema AfD-Verbotsverfahren schien es zuletzt auf politischer Ebene nicht zu geben. Ende 2024 hatten 113 Abgeordnete eine Beschlussvorlage in den Bundestag eingebracht und ein solches Verfahren gefordert. Zur Abstimmung kam es allerdings nicht. Die Ampel-Koalition war zwischenzeitlich zerbrochen. Nun steht "Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode" unter dem Vorgang.
In der juristischen Fachwelt hingegen tobt die Diskussion um ein Parteiverbot, und mehr als 1.000 Juristen haben sich nun in einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gewendet.
Verein appelliert an "besondere Verantwortung" gegenüber dem Grundgesetz
Sie fordern, dass die Politik aktiv wird und ein Verbotsverfahren anstößt, damit das Bundesverfassungsgericht eine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen kann. Bundestagsabgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung trügen die Verantwortung dafür, dass die Schutzmechanismen des Grundgesetzes auch ausgelöst werden, so der Brief. Initiiert hat ihn der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).
Ob unser Grundgesetz mit einem Parteiverbot verteidigt werden kann, das hängt von Ihnen ab.
Offener Brief des RAV an Bundestag und Bundesregierung
Es ist nicht die erste Aktion in diese Richtung, wie die Vorsitzende des Vereins, Rechtsanwältin Angela Furmaniak, erzählt. Man habe sich schon länger mit dem Thema beschäftigt. Einen ähnlichen Brief gab es bereits im Januar 2025. Nun habe insbesondere das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Ausschlag gegeben, um die Forderung zu bekräftigen, so Furmaniak.
Initiatorin: Verbotsverfahren ist logische Konsequenz
Das vor wenigen Wochen veröffentlichte und durch private Spenden finanzierte Gutachten kam zum Ergebnis, dass ein Verbotsverfahren wahrscheinlich erfolgreich sein würde. In der AfD hätten sich radikale Kräfte durchgesetzt. Vor allem für die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip gehe von der Partei eine Gefahr aus. Staat, konkurrierende Parteien und Medien würden aggressiv delegitimiert, so das Gutachten. Über drei Millionen Datensätze und Hinweise sollen dafür ausgewertet worden sein.
CSU-Politiker regen an, ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände zu prüfen. ZDF-Reporterin Charlotte Greipl ordnet die Möglichkeit eines Teilverbots rechtlich ein.
16.07.2026 | 0:42 minWenn man zu der Einschätzung kommt, dass eine Partei verfassungswidrig ist, dann ist ein Verbotsverfahren die logische Konsequenz, sagt RAV-Vorsitzende Furmaniak. Dass die AfD mittlerweile in Umfragen einzelner Bundesländer auf über 40 Prozent kommt, ist für die Juristin kein Argument gegen ein Verbot.
Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, wir haben eine wertegebundene Demokratie.
Angela Furmaniak, Vorsitzende des RAV
Das Grundgesetz gebe den Rahmen für unsere Demokratie vor, beispielsweise durch die Menschenwürdegarantie oder den Gleichheitsgrundsatz. Natürlich dürfe ein Verbotsverfahren nicht das einzige Mittel sein, um auf die politischen Ideen, die hinter der AfD stehen zu reagieren, so Furmaniak. Es sei allerdings ein wichtiger Baustein.
Prominenter Verfassungsrechtler rät von Verbotsverfahren ab
In der juristischen Fachwelt wird das allerdings auch anders gesehen. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte zuletzt in einem Interview mit dem "Tagesspiegel" von einem Verbotsverfahren abgeraten. Die rechtlichen Voraussetzungen seien aktuell schwer nachweisbar, so Papier.
In Sachsen-Anhalt steht die CDU vor der Landtagswahl unter Druck. Nach aktuellen Prognosen fehlen ihr ohne Kooperation mit AfD oder Linke die nötigen Stimmen für eine Mehrheit.
03.08.2026 | 2:48 minZumindest eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen, hat aktuell Vizekanzler Lars Klingbeil in einem Gastbeitrag in der "Zeit" gefordert. Eine wehrhafte Demokratie müsse immer bereit sein, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren, so der Vorsitzende der SPD.
Ob die politische Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren wieder Fahrt aufnimmt, dürfte aber auch von der noch ausstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistisch" abhängen. Einen Termin für eine Urteilsverkündung gibt es noch nicht.
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