Genderverbot: Scharfe Warnung der Antidiskriminierungsstelle

Antidiskriminierungs-Beauftragte:Ataman warnt vor Genderverboten

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Gendern verbieten - ja oder nein? Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, warnt vor einem Verbot. Es könne Diskriminierung fördern und Freiheiten beschränken.

Bayern, München: Ein Plakat mit der Aufschrift ·*Innen· ist an der Hochschule für Fernsehen und Film München zu sehen. Archivbild
Das Gendern erhitzt die Gemüter und sorgt für viele Debatten.
Quelle: dpa

Wenn ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten wird, ist das nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verfassungsrechtlich problematisch. Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, sagte in einer Mitteilung:

Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert. Der Staat sollte Respekt und Toleranz fördern, nicht verbieten.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Einen angeblichen Genderzwang, gegen den sich Verbote auf Länderebene richten, gebe es überhaupt nicht, betonte Ferda Ataman. "Das ist eine Scheindebatte."

Genderverbot in mehreren Bundesländern

In einem Kurzgutachten im Rahmen der Schriftenreihe "Standpunkte" kamen Juristen der Antidiskriminierungsstelle zu dem Schluss, dass bestimmte Grundrechte von einem Verbot betroffen sein könnten. So bestehe "insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen".
Bereits in mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein, wurden in den vergangenen Monaten Verbote zum Gebrauch von gendergerechter Sprache an Schulen, Hochschulen oder in der Verwaltung verordnet oder angekündigt.
Gendern an Schulen
In Bayern ist an diesem Montag das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten.11.04.2024 | 3:20 min

Eingriff in die Meinungsfreiheit und Rundfunkfreiheit

Dem Gutachten zufolge greifen Verbote von geschlechtergerechten Schreibweisen an Hochschulen in die Wissenschaftsfreiheit ein. Hochschulen dürften ihre Angelegenheiten selbst regeln. An Schulen könnten Verbote einer geschlechtergerechten Schreibweise demnach die betroffenen Lehrkräfte und Schüler in ihrer Meinungsfreiheit sowie in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen und sie gegebenenfalls selbst diskriminieren.
Wenn der Staat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschlechtergerechte Schreibweisen oder Sprechweisen verbieten würde, wäre das ferner ein Eingriff in die verfassungsrechtlich gesicherte Programmautonomie und verletze damit die Rundfunkfreiheit.
Quelle: dpa, KNA

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