Oberverwaltungsgericht Berlin:Mohrenstraße wird umbenannt, Berufung abgelehnt
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Die Berliner Mohrenstraße darf nicht Mohrenstraße heißen; es bleibt bei der Umbennenung. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufungsklage von Anwohnern abgewiesen.
Die Berliner Mohrenstraße wird nach einem afrikanischen Philosophen benannt und heißt künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße.
Quelle: dpa
Die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung eines Anwohners zurück, wie das Gericht in Berlin mitteilte (AZ: OVG 1 N 59/23).
Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, hieß es zur Begründung.
Straße wird nach afrikanischem Philosoph benannt
Die bisherige Mohrenstraße kann damit künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Der um 1703 im heutigen Ghana in Westafrika geborene Amo wurde als Kind nach Deutschland verschleppt. Er war hierzulande der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss die Umbenennung im August 2020 mehrheitlich. Begründet wurde dies damit, dass der Name "diskriminierend ist und dem Ansehen Berlin schadet". Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Klagen von Anwohnern und anderen Menschen dagegen wies das Berliner Verwaltungsgericht ab.
OVG-Beschluss ist unanfechtbar
Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, Straßenumbenennungen seien Allgemeinverfügungen "allein im öffentlichen Interesse" und unterlägen "im Rahmen einer Anfechtungsklage durch einen Anwohner einer stark eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle".
Die gerichtliche Überprüfung habe sich "darauf zu konzentrieren, ob in einer das Willkürverbot beeinträchtigenden Art und Weise in Rechte des Klägers eingegriffen wurde". Das Verwaltungsgericht habe dies "zutreffend verneint". Der Beschluss ist unanfechtbar.
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