Accessoire mit Tücken :Smart Glasses: Zwischen Innovation und Gefahr
Heimlich gefilmt und später ins Netz gestellt: Smart Glasses ausgestattet mit Kamera, KI und Internetverbindung ermöglichen genau das. Sind wir dem schutzlos ausgeliefert?
Smart Glasses boomen. Immer wieder werden die Brillen für heimliche Aufnahmen missbraucht. Einige fordern ein Verbot. Was das bringen könnte – ZDFheute live.
04.09.2026 | 34:01 min"Ich dachte, es handelt sich um eine nette zwischenmenschliche Begegnung, habe dann aber feststellen müssen, dass es um Content Creation ging," berichtet Miriam Abiba Afani. Unwissend und ungewollt wurde ein Video mit ihr auf mehreren Social-Media-Plattformen veröffentlicht - gefilmt mit Smart Glasses. Heute wünscht sie sich, dass Smart Glasses weitgehend verboten werden, um andere zu schützen.
Doch die Brillen boomen - auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin stellen Hersteller ihre neuen Modelle vor. Echtzeitübersetzung, Sprachsteuerung und Barrierefreiheit; ausgestattet mit Kameras, KI und Internetverbindung können sie Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen oder Helfer im Alltag sein. Gleichzeitig können sie die Privatsphäre gefährden.
Wie Gesetze schützen können
Die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen werden in Deutschland durch Gesetze geschützt. Josephine Ballon von der Menschenrechtsorganisation HateAid sagt, deshalb sei ein spezifisches Verbot nicht notwendig. Geltendes Recht würde den Gebrauch von Smart Glasses ohnehin untersagen. "Denn es gibt ein Gesetz, was es untersagt, Spionagemittel, die eben dazu bestimmt sind, Menschen unbemerkt zu filmen oder den Ton aufzunehmen, als Alltagsgegenstände zu tarnen," erklärt sie im Interview mit ZDFheute live. Laut HateAid sind Datenbrillen damit gesetzeswidrig.
Ziel müsse es sein, bestehende Gesetze durchzusetzen, erklärt der Jurist Matthias C. Kettemann vom Leibniz-Institut für Medienforschung.
Es ist nicht erlaubt, Sachen online zu stellen, die man einfach gefilmt hat von Leuten.
Prof. Matthias C. Kettemann, Leibniz-Institut für Medienforschung
Es gehe darum, Persönlichkeitsrechte zu schützen. Menschen gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen zu filmen, verstoße gegen das Datenschutzgesetz, so Kettemann. Das Veröffentlichen von Videoinhalten betreffe das Recht am eigenen Bild.
Mehr Schutz vor digitaler Gewalt?
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Menschen vor digitaler Gewalt im Netz schützen. Justizministerin Stefanie Hubig will damit "Strafbarkeitslücken schließen, insbesondere bei pornografischen Deepfakes und digitalem Voyeurismus".
Die Verschärfung des Gesetzes zum digitalen Gewaltschutz ist sinnvoll.
Prof. Matthias C. Kettemann, Leibniz-Institut für Medienforschung
Die neue Regelung würde ausschließlich in Fällen greifen, die sexualisierter Natur sind oder einen voyeuristischen Hintergrund haben, erläutert Kettemann. Deshalb sei es sinnvoll, mehr Bewusstsein für die Herausforderungen und Gefahren von Datenbrillen zu schaffen und geltendes Recht durchzusetzen.
Welche Verantwortung Unternehmen tragen
HateAid hat Klage gegen mehrere Unternehmen eingereicht, die am Verkauf der Brillen beteiligt sind.
Es reicht nicht, darauf zu setzen, dass Menschen das nicht missbrauchen.
Josephine Ballon, HateAid
Und auch Kettemann kommt zu dem Schluss: Es sei "gerade bei technologischen Werkzeugen ganz wichtig, sich über die Verantwortung der Unternehmen auch Gedanken zu machen". Dabei könne auch Europa eine Rolle spielen und "produktbezogene Sicherheitsvorschriften setzen" wie es auch in anderen Branchen üblich sei, erklärt der Jurist.
Jedes Messer ist besser reguliert als Datenbrillen.
Prof. Matthias C. Kettemann, Leibniz-Institut für Medienforschung
Kettemanns Vorschlag: Die Europäische Union könnte Plattformen dazu auffordern, Aufnahmen, die mit Datenbrillen gemacht wurden, verstärkt zu prüfen und gegen sie vorzugehen. Grundlage dafür könnten die Risikoprüfungen der Europäischen Kommission sein.
ist Universitätsprofessor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der Universität Innsbruck. Kettemann hat in Graz, Genf und an der Harvard School Rechtswissenschaften studiert und mit einer Arbeit zur Rechtsstellung des Individuums im Völkerrecht promoviert. Seine Habilitation erfolgte an der Goethe-Universität in Frankfurt zur normativen Ordnung des Internets. Neben seiner Professur ist Prof. Kettemann Forschungsprogrammleiter des Forschungsprogramms "Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen" und Senior Researcher am Leibniz-Institut für Medienforschung. Er leitet weitere Forschungsgruppen in Hamburg, Berlin und Wien, wo er sich unter anderem mit dem "Völkerrecht des Netzes" befasst. Er ist außerdem Mitglied des Vorstands der Forschungsgruppe "Platform and Content Governance" am Sustainable Computing Lab der Wirtschaftsuniversität Wien.
Das Interview führte ZDF-Moderatorin Alica Jung, zusammengefasst hat es ZDF-Redakteurin Merit Tschurer.
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