Landgericht Berlin:Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger
von Mira Bindra
Das Landgericht Berlin hat einen inzwischen 69-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hat mehrere Frauen betäubt und vergewaltigt, so das Urteil.
Das Landgericht Berlin hat einen Vergewaltiger zu mehreren Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)
Quelle: dpaIn einem der schwerwiegendsten Prozesse von serieller sexueller Gewalt gegen Frauen wurde der 69-jährige Frank S. vom Landgericht Berlin am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die 22 angeklagten Taten beging er stets nach demselben Muster: Er betäubte, vergewaltigte seine Opfer - teilweise mehrfach - und filmte die Taten.
Täter suchte Kontakt zu Frauen auf Dating-Plattform
Kennengelernt hat er die Frauen über Dating-Plattformen. Da die Frauen zum Zeitpunkt der Tat nicht bei Bewusstsein waren, erfuhren sie erst durch die polizeilichen Ermittlungen von der Gewalt, die ihnen angetan wurde.
Sechs der 14 betroffenen Frauen traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Insgesamt soll Frank S. 59 Frauen missbraucht haben. Die Ermittlungen laufen weiter.
Etwa alle zehn Minuten wird UN-Schätzungen zufolge weltweit eine Frau oder ein Mädchen Opfer tödlicher Gewalt in der Beziehung oder Familie. Der "Orange Day" soll darauf aufmerksam machen.
25.11.2025 | 1:41 minMenschenrechtsorganisation fordert Gesetzesreform
Vor der Urteilsverkündung finden sich einige Protestierende vor dem Landgericht Berlin ein. Es sind vor allem Frauen, die sich mit den Opfern solidarisieren und fordern, Strafbarkeitslücken zu schließen und begangene Taten konsequenter zu ahnden:
Das gesellschaftliche Schweigen, die Gleichgültigkeit, die schockiert uns und ist entsetzlich. (…) Gewalt gegen Frauen muss endlich von der Gesamtgesellschaft geächtet und beendet werden.
Gesa Birkmann, Organisation "Terre des Femmes"
Frank S. kein Einzelfall
Der Tathergang erinnert an den Prozess der Französin Gisèle Pelicot, die auf einen öffentlichen Prozess gegen ihren Ex-Mann und die 50 angeklagten Vergewaltiger bestand. Doch Frank S. ist auch in Deutschland kein Einzelfall. Auf ihn aufmerksam wurden die Ermittler im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren.
Sie macht vielen Frauen Mut. In ihren Memoiren berichtet die Französin über ihre Entscheidung, offen mit ihrer Geschichte sexualisierter Gewalt umzugehen, im Kampf für Gerechtigkeit.
17.02.2026 | 2:16 minEin mittlerweile verstorbener Mann aus Niedersachsen soll seine vorher betäubte Frau über viele Jahre hinweg missbraucht haben und die Videoaufnahmen veröffentlicht haben. Über die Taten tauschte er sich in Chats mit Frank S. aus und brachte die Ermittler so auf dessen Spur. Die bisher höchste Strafe von elf Jahren und drei Monaten verhängte das Landgericht München im April gegen einen Studenten.
Organisierte Gewalt: Täter operieren in weltweiten Netzwerken
Dass sich die Vergewaltiger in weltweiten Netzwerken organisieren, deckte das investigative Reportageformat STRG_F auf.
Zwei Journalistinnen schleusten sich mit verdeckten Profilen auf öffentlichen Pornoseiten in Vergewaltiger-Netzwerke ein und verfolgten jahrelang, wie Vergewaltigungsvideos und -fotos millionenfach aufgerufen und minutiöse Anleitungen zum Betäuben von Frauen und zum Verdecken der Taten geteilt wurden.
Ein Initiativbericht fordert das Parlament auf, für die EU einheitliche Kriterien festzulegen, was Vergewaltigung bedeutet. Das soll die Strafverfolgung vereinfachen und Frauen besser schützen.
28.04.2026 | 1:58 minOperation "Medusa"- Internationale Fahnder nehmen Ermittlungen auf
Seit April gehen internationale Ermittler der Operation "Medusa" gegen die Täter vor und knüpfen damit an die Erkenntnisse der Journalistinnen von STRG_F an. Geleitet wird die Operation "Medusa" durch die deutschen und britischen Kriminalbehörden.
Daran beteiligt sind unter anderem auch die europäische Strafverfolgungsbehörde Europol in Den Haag und die USA. Durch einen ersten Zugriff konnten 156 Opfer und Täter identifiziert werden. Es folgten 113 Ermittlungsverfahren und 57 Festnahmen. Doch laut Europol könnte dies erst der Anfang sein:
Wir haben gesehen, es ist kein schockierender Einzelfall, sondern es ist ein schockierendes Phänomen (…) und wir befürchten, dass wir vielleicht nur die Spitze des Eisbergs sehen.
Jan Op Gen Oorth, Sprecher von Europol
Nach der aktuellen Rechtslage wird der Einsatz von sedierenden Substanzen wie zum Beispiel K.o.-Tropfen bei der Vornahme sexueller Übergriffe nicht verschärft bestraft. Dies bestätigte im Jahr 2024 der Bundesgerichtshof mit folgender Begründung: Das Strafgesetzbuch sieht keine erhöhten Strafen für den Einsatz narkotisierender Substanzen vor. Zwar steht der Einsatz "gefährlicher Werkzeuge" wie beispielsweise der einer Waffe unter höherer Strafe; der Bundesgerichtshof versteht unter dem Begriff "Werkzeug" allerdings keine K.o.-Tropfen. Das soll sich ändern: Eine Erhöhung der Strafe wird in der kommenden Woche im Bundestag verhandelt.
Nein. Nach geltendem Recht ist es nicht strafbar, Vergewaltigungsvideos zu besitzen. Dies möchte Bundesjustizministerin Hubig jedoch ändern. Ein Kabinettsbeschluss im Oktober sieht eine Verschärfung im Bereich digitaler Gewalt vor und soll das Herstellen, Besitzen und Weiterverbreiten von derartigen Videos unter Strafe stellen. Ein entsprechendes Gesetz muss jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Für die Strafbarkeit sexueller Handlungen gilt in Deutschland das Prinzip: "Nein heißt Nein". Das heißt, es muss erkennbar sein, dass die sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Gegenübers vorgenommen wird. Ist ein Mensch jedoch bewusstlos oder steht er unter Schock, ist er unter Umständen nicht in der Lage, dies eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Daher wird gefordert, dass zu jeder sexuellen Handlung vorab eindeutig zugestimmt werden muss ("Nur Ja heißt Ja"). Bundesjustizministerium Hubig hat angekündigt, sich für eine entsprechende Regelung einzusetzen.
Unterstützung der Opfer bleibt essenziell
Die Ermittlungen lassen das Ausmaß der Vergewaltigungsnetzwerke zu betäubten Frauen erahnen. Sie sind ein wichtiges Signal an die Täter, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist.
Doch auch dies wird nicht alle Taten verhindern. Daher gilt es, nicht aus den Augen zu verlieren, dass die Opfer solcher Straftaten möglichst umfassend unterstützt werden müssen.
Mira Bindra arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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